Landkreis Wesermarsch: Versuchte Einbrüche in Nordenham mit Täterfestnahme

Delmenhorst (ots) - 26954 Nordenham, Pestalozzistraße und Mittelweg

Am Samstag, den 19.05.2018, gegen 04.00 Uhr, wurde eine Alarmauslösung bei der Oberschule 1 in Nordenham mitgeteilt. Schon auf der Fahrt zur Schule fiel den Beamten des Polizeikommissariates Nordenham ein 47-jähriger Nordenhamer auf, der in der Vergangenheit wiederholt aufgrund von verschiedenen Vermögensdelikten als Tatverdächtiger ermittelt wurde. Bei der Kontrolle dieser Person wurde diverses Einbruchwerkzeug aufgefunden. Kurze Zeit später bestätigte sich der Einbruchversuch in die Oberschule 1. Daraufhin wurde der 47-jährige festgenommen. Bei der vorläufigen Festnahme durch die Polizeibeamten leistete der Tatverdächtige Widerstand gegen seine Festnahme und beleidigte die eingesetzten Polizeibeamten. Der Tatverdächtige wurde sodann dem Polizeigewahrsam des Polizeikommissariat Nordenhams zugeführt.

Im Verlauf des Vormittags wurde ein versuchter Einbruch in das Martin-Luther-Gemeindehaus am Mittelweg in Nordenham angezeigt. Nach der aufgefundenen Spurenlage steht der 47-jährige nunmehr auch für diese Tat im Tatverdacht. Nach bisherigen Erkenntnissen wurde in der Oberschule 1 kein Diebesgut erlangt. Allerdings entstanden dort und am Martin-Luther-Gemeindehaus zum Teil hohe Sachschäden.

Nachdem er als Tatverdächtiger aufgrund der aufgefundenen Spuren immer mehr für den Einbruchdiebstahl in die Oberschule 1 in Frage kam, es durch ihn zu Widerstandshandlungen bei seiner vorläufigen Festnahme und zu Beleidigungen gegenüber den eingesetzten Polizeibeamten kam, wurde durch die Staatsanwaltschaft Oldenburg ein Haftbefehl beantragt. Der Richter ordnete bei der anschließenden Vorführung die Untersuchungshaft an und der 47-Jährige wurde einer Justizvollzugsanstalt zugeführt. Gegen den Tatverdächtigen wurden Ermittlungsverfahren wegen der Einbruchsdelikte in die Oberschule und in das Martin-Luther-Gemeindehaus, sowie wegen der Widerstandshandlung gegenüber den Polizeibeamten und den Beleidigungen gegenüber den eingesetzten Polizeibeamten eingeleitet und er muss diesbezüglich noch mit Strafen rechnen.

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