Unbeteiligter Passant beleidigt Polizeibeamte bei Unfallaufnahme und leistet Widerstand – 67 derartige Fälle im vergangenen Jahr in Unterfranken
23.05.2018, PP Unterfranken
Unbeteiligter Passant beleidigt Polizeibeamte bei Unfallaufnahme und leistet Widerstand - 67 derartige Fälle im vergangenen Jahr in Unterfranken
OBERTHULBA, LKR. BAD KISSINGEN. Ein vollkommen unbeteiligter Passant hat am Dienstagabend zwei Beamte der Hammelburger Inspektion während einer Verkehrsunfallaufnahme beleidigt und danach noch Widerstand geleistet. Eine Ordnungshüterin wurde leicht verletzt. Gegen den 65-Jährigen wird ermittelt.
Gegen 17.15 Uhr war es auf der Staatsstraße zwischen Thulba und Reith zu einem Verkehrsunfall mit einem Pkw und einem Motorrad gekommen. Beide waren im Zuge eines Überholmanövers seitlich zusammengestoßen. Der Unfall ging so weit glimpflich aus. Niemand wurde verletzt, die Beteiligten räumten die Straße und warteten auf einem nahegelegenen ehemaligen Parkplatz auf die Polizei.
Während der Unfallaufnahme passierte dann ein Fußgänger, der nichts mit dem Unfall zu tun hatte, den Parkplatz und beschimpfte sogleich die Beamten. Er war offenbar mit dem Ort des Geschehens nicht einverstanden und mutmaßte eine Verkehrskontrolle. Nachdem ihm die Ordnungshüter mitteilten, dass es sich um eine Unfallaufnahme handelt, wurde er erst recht aufbrausend und beleidigte die Streifenbesatzung noch zu allem Überfluss. In der Folge verweigerte er die Angabe seiner Personalien, lief davon und leistete bei seiner Festhaltung noch erheblichen Widerstand, so dass eine Beamtin leicht verletzt wurde.
Gegen den 65-jährigen Landkreisbewohner, bei dem ein Atemalkoholtest einen Wert von rund 0,7 Promille aufzeigte, wird jetzt u.a. wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung ermittelt.
In keiner Weise nachvollziehbar, aber durchaus nicht selten, werden Polizeibeamte von vollkommen Unbeteiligten angegangen. So registrierte das Polizeipräsidium Unterfranken im Jahr 2017 immerhin 67 (2016: 54) derartiger Fälle, bei denen Personen, die von polizeilichen Maßnahmen nicht betroffen waren, die Ordnungshüter beleidigten.