Görlitz (ots) - Bei der heute veröffentlichten Pressemitteilung hat sich hinsichtlich des sichergestellten Elekroimpulsgerätes ein inhaltlicher Fehler eingeschlichen. Es hieß ursprünglich: "Im Hinblick auf das IMPULSGERÄT und den Schlagstock erwartet den Betroffenen möglicherweise ein Bußgeldverfahren".
Richtig ist dagegen: Hinsichtlich des Reizstoffsprühgerätes UND DES IMPULSGERÄTES wurde ein Strafverfahren eingeleitet.
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Im Hinblick auf den Schlagstock erwartet den Betroffenen möglicherweise ein Bußgeldverfahren.
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