Ahlbeck/ Usedom (ots) - In der Nacht von Donnerstag zu Freitag (24. zum 25. Mai 2018) kontrollierte eine Streife der Bundespolizeiinspektion Pasewalk in der Ortslage Ahlbeck auf Usedom einen polnischen Staatsangehörigen. Bei der Überprüfung der Person stellten die Beamten fest, dass gegen den 28-Jährigen ein Strafvollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Stralsund aus April 2017 besteht. Demnach sollte der Mann wegen eines Köperverletzungsdelikts eine Geldstrafe von 1.500,00 Euro bezahlen. Der Swinemünder wurde verhaftet. Da er die Geldstrafe nicht entrichten konnte, wurde er noch in der Nacht in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt gebracht. Hier wird er jetzt die Ersatzfreiheitsstrafe von 50 Tagen verbüßen müssen.
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