Gehört nicht ins Handgepäck – Bundespolizei stellt Pfefferspray und Patrone sicher

Hamburg (ots) - Bei der Luftsicherheitskontrolle am Flughafen Hamburg entdeckten Kontrollkräfte ein Pfefferspray und eine Kleinkaliberpatrone bei Fluggästen. Beides wurde sichergestellt. Die Reisenden erhielten jeweils eine Strafanzeige.

Als am Freitagmittag ein 77-jähriger deutscher Staatsangehöriger vor seinem Flug in der Kontrollstelle am Flughafen Hamburg von Luftsicherheitsassistenten kontrolliert wurde, fiel in seinem Portemonnaie eine Patrone auf. Bei genauerer Betrachtung stellte sich heraus, dass es sich um eine Kleinkaliberpatrone handelte. Als Bundespolizisten den Mann darauf ansprachen, äußerte er die Patrone vor längerer Zeit geschenkt bekommen und seitdem in seinem Portemonnaie zu haben. Da der 77-Jährige keine Berechtigung für Erwerb bzw. Besitz vorweisen konnte, bestand der Verdacht des Verstoßes gegen das Waffengesetz. Der Mann erhielt eine Strafanzeige, die Patrone wurde sichergestellt.

Am selben Abend erschien eine 27-jährige spanische Staatsangehörige zur Luftsicherheitskontrolle vor ihrem Flug. Bei der Frau stellten Luftsicherheitsassistenten ein Pfefferspray ohne Prüfzeichen fest. Damit handelt es sich um einen verbotenen Gegenstand nach dem Waffengesetz. Die 27-Jährige musste eine Sicherheitsleistung in Höhe von 150 Euro hinterlegen und erhielt eine Strafanzeige. Das Pfefferspray wurde durch die Bundespolizei sichergestellt.

Beide konnten ihre Reise im Anschluss an die polizeilichen Maßnahmen fortsetzen.

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