Grenzpolizeiliche Einreisekontrolle durch die Bundespolizei am Hamburg Airport – Zwei Männer in Haft

Hamburg (ots) - Die Bundespolizei konnte am vergangenen Wochenende gleich drei Haftbefehle vollstrecken. Zwei Männer mußten in Haft.

Bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle von Fluggästen einer Maschine aus der Türkei, konnten Bundespolizisten Freitagnachmittag einen Mann festnehmen, gegen den das Amtsgericht Hamburg Sicherungshaft angeordnet hatte.

Der 22-jährige deutsche Staatsangehörige wurde vom Amtsgericht Hamburg im Sommer 2016 wegen schwerer räuberischer Erpressung zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Allerdings verstieß der Mann während der Bewährungszeit gegen die ihm erteilten Auflagen und Weisungen. Er war unter anderem unbekannten Aufenthaltes. Daher kommt ein Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung in Betracht. Der Mann wurde noch am Freitagnachmittag in die Untersuchungshaftanstalt verbracht.

Einen Tag später kontrollierten Bundespolizisten Fluggäste, die kurz vor ihrem Abflug in die Türkei waren. Unter ihnen befand sich ein 46-jähriger deutscher Staatsangehöriger, der gleich mit zwei Haftbefehlen von der Staatsanwaltschaft Hamburg gesucht wurde. Im ersten Fall war der Mann vom Amtsgericht Hamburg im Dezember 2016 wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen à 20 Euro verurteilt worden. Davon hatte er 1100 Euro bisher nicht beglichen. Im zweiten Fall war der Mann im März 2017 durch das Amtsgericht Hamburg St. Georg verurteilt worden. Der Vorwurf: vorsätzliches Führen eines Kraftfahrzeuges ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit vorsätzlichem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Die dafür verhängte Geldstrafe in Höhe 80 Tagessätzen à 20 Euro hatte er ebenfalls nicht komplett bezahlt. In diesem Fall hätte der 46-Jährige noch 1540 Euro begleichen müssen. Bei Beträge konnte der Mann auch am Samstag nicht bezahlen. Er wurde daher in die Untersuchungshaftanstalt verbracht, um die Ersatzfreiheitsstrafen von noch 55 und 77 Tagen zu verbüßen.

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