Bad Schönborn (ots) - Am Sonntagabend um 18.30 Uhr kam es auf der B 555 zwischen einem 39-jährigen Citroen-Fahrer und einem 20-jährigen Daimler-Benz-Fahrer zu einem Verkehrsunfall. Zuvor missachtete der 20-Jährige die Vorfahrt des 39-Jährigen. Dies nahm der Citroen-Fahrer vermutlich zum Anlass den Mercedes-Fahrer verbotswidrig zu überholen und vor diesem einzuscheren. Während des Überholvorgangs zeigte der 20-Jährige dem Überholenden den ausgesteckten Mittelfinger. Diese Geste führte offenbar dazu, dass der Citroen-Fahrer nach dem Überholvorgang mit zu geringem Abstand vor dem Mercedes-Fahrer einscherte und ohne erkennbaren Grund eine Vollbremsung einleitete. Dem Heranwachsenden war es nicht mehr möglich rechtzeitig zu bremsen, weshalb er auf den Pkw des Citroen-Fahrers auffuhr. An beiden Fahrzeugen entstand ein Sachschaden von circa. 3.000 Euro.
Stefan Kühn, Pressestelle
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