Kassel (ots) - Zwei 16 und 17 Jahre alte Jugendliche stehen im dringenden Tatverdacht, am Freitagnachmittag einen Mitarbeiter der Tennisanlage in der Industriestraße in Hofgeismar überfallen und beraubt zu haben. Sie konnten noch am frühen Freitagabend in Oberweser festgenommen werden. Ein Haftrichter am Amtsgericht Kassel ordnete im Laufe des Samstages gegen beide Jugendliche die U-Haft an. Sie befinden sich seitdem in der JVA Rockenberg.
Wie die mit den Ermittlungen betrauten Beamten des für Raubdelikte zuständigen Kommissariats 35 der Kasseler Kripo berichten, ereignete sich der Überfall gegen 15:30 Uhr. Zu dieser Zeit erschienen die beiden maskierten Tatverdächtigen in der Tennisanlage und bedrohten den dort anwesenden Mitarbeiter mit einer Pistole. Einer der Täter feuerte sogar aus kurzer Distanz aus der Gaspistole, wodurch das Opfer Augenreizungen und Atembeschwerden davontrug. Sie ließen sich anschließend die Armbanduhr des Opfers aushändigen und flüchteten mit dessen Mercedes zunächst in unbekannte Richtung. Im Rahmen der sofort eingeleiteten Fahndung trafen Polizeibeamte der Kasseler Polizei gegen 16:30 Uhr in der Ortslage Oberweser-Gieselwerder auf das Fluchtfahrzeug. Der Fahrer gab beim Erblicken des Funkstreifenwagens Gas und verlor in der Ortsdurchfahrt in der Neustadtstraße 31 die Kontrolle über den geraubten Wagen und krachte gegen eine dortige Mauer. Der am Steuer sitzende 17-Jährige aus dem Landkreis Kassel war dabei leicht verletzt worden, am Auto entstand ein Sachschaden von rund 20.000 Euro. Der Schaden an der Mauer steht noch nicht fest. Wie sich später herausstellte, war der Jugendliche unter dem Einfluss von Drogen unterwegs. Eine Fahrerlaubnis hat er nicht. Vom zweiten Tatverdächtigen fehlte zunächst jede weitere Spur. Eine ebenfalls in die Fahndung eingebundene Funkstreife der Polizei Hann. Münden traf den 16-Jährigen aus dem Schwalm-Eder-Kreis dann rund zwei Stunden später in der Ortslage Oberweser-Oedelsheim an. Er war zu Fuß unterwegs und ließ sich widerstandslos festnehmen. Auch bei ihm besteht der Verdacht des Betäubungsmitteleinflusses. Das Untersuchungsergebnis der Blutprobenuntersuchung steht noch aus.
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