Wilhelmshaven (ots) - Wie die Polizei bereits mitteilte, kam es am Freitagmittag, 25.05.2018, auf der B 210 zu einem schweren Verkehrsunfall. Gegen 12:50 Uhr befuhr ein 59-jähriger VW Touran-Fahrer, besetzt mit zwei weiteren Personen (alle aus dem Kreis Wittmund kommend), in einem Alter von 35 und 46 Jahren, die B210 in Richtung Wittmund. Im einspurigen Bereich fuhr der PKW VW Touran aufgrund bislang ungeklärter Ursache nach links in den Gegenverkehr und stieß frontal mit einem entgegenkommenden PKW Daimler-Benz zusammen. Der Daimler war mit vier Personen besetzt.
Das Fahrzeug führte ein 73-Jähriger, die Mitfahrerinnen waren 69 und 70, sowie der vierte Mitfahrer 77 Jahre alt, alle aus dem Kreis Schaumburg kommend.
In der Folge drehte sich der Daimler-Benz um die eigene Achse, woraufhin ein nachfolgender PKW Toyota gegen die rechte Seite des Daimler-Benz stieß.
Auch der Pkw Toyota war mit vier Personen besetzt, die aus dem Raum Hannover kamen (Binnen, Hagenburg und Bad Nenndorf). Der Fahrer des Pkw Toyota war 70 Jahre, der andere Insasse 75, die beiden Mitfahrerinnen jeweils 69 Jahre alt. Der 35-jährige Mitfahrer des VW Touran sowie die 69-Jährige Mitfahrerin des Daimler-Benz verstarben noch an der Unfallstelle. Zwei Unfallbeteiligte wurden mittels Rettungshubschrauber sowie die anderen Unfallbeteiligten per RTW in umliegende Krankenhäuser verbracht.
Gegen den schwerstverletzten 59-jährigen Führer des VW Touran wurde ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung eingeleitet und dessen Führerschein beschlagnahmt.
Die B 210 wurde für mehrere Stunden bis zum Abschluss der Verkehrsunfallaufnahme, Spurensicherung und Bergung der PKW vollgesperrt.
Die Freiwilligen Feuerwehren Jever, Schortens, Sillenstede und Cleverns mit ca. 70 Einsatzkräften, die Rettungsdienste Friesland und Wittmund, Kräfte des DRK Jever, Schortens und Sande sowie die Rettungshubschrauber Christoph 4 und 26 waren im Einsatz.
Am Samstagmorgen, 26.05.2018, ist der 73-jährige Daimler-Fahrer im Krankenhaus verstorben.
Zu der Unfallursache können derzeit keine Angaben gemacht werden. Die Ermittlungsmaßnahmen, wie z.B. die Zeugenvernehmungen und die Vernehmung der Beteiligten, insofern möglich, werden durchgeführt und dauern an.
Außerdem wird der am Unfallort anwesende und herbeigezogene Unfallgutachter ein Gutachten zum Unfallhergang erstellen, das Ergebnis wird einige Wochen dauern.
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