Hamburg (ots) - Bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle am Flughafen Hamburg, konnte die Bundespolizei gestern zwei Männer festnehmen, die per Haftbefehl von unterschiedlichen Staatsanwaltschaften gesucht wurden. Ein Mann konnte eine offene Geldstrafe zahlen, der andere Mann musste in Haft.
Am Vormittag kontrollierten Bundespolizisten Reisende eines Fluges, der gerade aus Istanbul am Hamburg Airport gelandet war. Unter Ihnen ein deutscher Staatsangehöriger, der zur Kontrolle seinen gültigen Reisepass vorgelegt hatte. Beim Abgleich seiner Daten mit dem polizeilichen Fahndungssystem stellten die Beamten fest, dass der 24-Jährige von der Staatsanwaltschaft Hamburg seit März 2018 gesucht wurde. Er war im Frühjahr 2016 vom Amtsgericht Hamburg-St. Georg wegen des Erschleichens von Leistungen in drei Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 280,00 Euro verurteilt worden. Bisher hatte er die Geldstrafe nicht bezahlt. Zudem waren 89,00 Euro Verfahrenskosten offen. Da er auch gestern die Summe nicht aufbringen konnte, musste er in Haft und die Ersatzfreiheitsstrafe von 35 Tagen antreten.
Am späten Abend erschien ein 31-jähriger griechischer Staatsangehöriger zur Passkontrolle, der gerade auf dem Weg zu seinem Flug nach Belgrad war. Bundespolizisten stellten bei der fahndungsmäßigen Überprüfung seiner Daten fest, dass der Mann von der Staatsanwaltschaft Heidelberg seit Herbst 2017 gesucht wurde. Das Amtsgericht Heidelberg hatte den 31-Jährigen im Frühjahr 2017 wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Geldstrafe in Höhe von 1200,00 Euro verurteilt. Hinzu kamen noch 73,50 Euro Verfahrenskosten. Auch er hatte bisher nichts davon bezahlt. Gestern beglich er den Betrag dann unmittelbar vor Ort und konnte nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen seinen Flug nach Serbien antreten.
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