Wenn das Zuhause mit in den Urlaub kommt – Von Wohnwagen, Campern und möglichen Tücken

Symbolbild - beschädigter Wohnanhänger

Friedberg (ots) - Der halbe Hausstand ist verladen, der Wohnanhänger damit gut gefüllt für den anstehenden Urlaub - die Fahrt kann beginnen. Erste Kurve, zweite Kurve - keine 500 Meter vom Startpunkt entfernt nimmt die Reise ein jähes Ende. Der Wohnanhänger löst sich vom Zugfahrzeug, macht sich selbständig und rollte gegen ein Brückengeländer. Der Fahrer ist geschockt, die Kinder heulen, Anhänger und Geländer sind beschädigt. Vermutlich führte eine überschrittene Stützlast, die die komplette Anhängerkupplung vom Zugfahrzeug abriss, zum Unfall. Zum Glück ist niemand verletzt. Doch mit dem Urlaub war es das nun erstmal.

Klar, jeder hat in der Fahrschule einmal etwas zum Thema Zuladung, Anhängelast, Ladungssicherung und Fahrerlaubnisrecht gehört, doch so manches Wissen ist schon arg verstaubt und sollte gerade vor der Fahrt mit einem Wohnmobil oder Wohnwagen noch einmal ins Gedächtnis gerufen werden.

*

Die Fahrerlaubnis

Die erste Frage - bevor die Fahrt mit einem neuen Fahrzeug oder Anhänger beginnt - gilt immer der Fahrerlaubnis des Fahrers. Wer einen Wohnanhänger mitführen möchte, der braucht dazu mindestens die alte Fahrerlaubnisklasse 3 oder die neue Fahrerlaubnisklasse BE. Um ein Wohnmobil zu fahren genügt zwar in vielen Fällen die Klasse B, dann aber ist die erlaubte Zuladung meist sehr gering. Bei größeren Wohnmobilen könnte die Fahrerlaubnisklasse C1 in Betracht kommen. Gerade wer in seinem Führerschein Schlüsselnummern stehen hat und mit den angegebenen Daten nicht ganz sicher ist, was er eigentlich fahren darf, der sollte im Zweifel lieber vor Fahrtantritt bei der örtlichen Führerscheinstelle oder Polizei nachfragen. Wie jeder weiß, schützt Unwissenheit vor Strafe nicht. Ein Fahren ohne Fahrerlaubnis könnte nicht nur strafrechtliche Konsequenzen haben, sondern auch für die Versicherung - im Falle eines Unfalls - ein Grund sein Leistungen zu verweigern.

*

Zuladung

Ein voller Wassertank, eine gut gefüllte Küchenzeile, ein umfassendes Sortiment an Bekleidung zur Auswahl für verschiedenste Wetterlagen und diverser Kleinkram finden im Wohnmobil oder Wohnanhänger Platz. Doch der Platz alleine ist nicht der entscheidende Faktor, wenn es um die Verkehrssicherheit geht. Das Gewicht spielt hierbei eine größere Rolle. Doch wann ist es zu viel und Hund und Familie müssten daheim bleiben, weil keine weitere Zuladung mehr möglich ist? Aufschluss darüber gibt die sogenannte Nutzlast, die sich aus den Angaben im Fahrzeugschein ermitteln lässt. Dazu zieht man das Leergewicht des Fahrzeuges (unter G eingetragen) von der zulässigen Gesamtmasse (die steht unter F2) ab und erhält damit das Gewicht, welches noch zugeladen werden darf. Zur Zuladung zählen aber eben nicht nur Gepäck und Reiseutensilien, sondern auch das aufgefüllte Wasser und die mitfahrenden Personen. Bei der Beladung ist auch auf eine gleichmäßige Verteilung des Gepäcks zu achten, damit sich das Fahrzeug nicht so leicht aufschaukelt.

*

Anhängelast und Stützlast

Das ans Zugfahrzeug angehängte Gewicht darf die zulässige Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeuges nicht überschreiten und auch nicht höher liegen, als der Wert den der Hersteller des Zugfahrzeuges als sogenannte Anhängelast ausgewiesen hat. Geregelt ist dies im Paragraf 42 der Straßenverkehrszulassungsordnung (STVZO).

Angaben hierzu kann man der Zulassungsbescheinigung Teil I (dem ehemaligen Fahrzeugschein) entnehmen. Die Kennziffern Q1 (Anhängelast gebremst in kg) und Q2 (Anhängelast ungebremst in kg) helfen hier weiter. Auch die Nummer 22 (bei Anhängerbetrieb technisch zulässige Gesamtmasse des Zuges in kg) sollte nicht außer Acht lassen, wer einen Wohnwagen ziehen möchte.

Nicht nur wie schwer der Wohnwagen ist, sollte bei Wohnwagengespannen für den Fahrer von Interesse sein. Auch die sogenannte Stützlast ist wichtig, damit der Anhänger sich nicht verselbständigt. Die Stützlast macht eine Aussage dazu, wie viel Gewicht auf die Anhängekupplung drückt - zu viel Last hält diese schlichtweg nicht aus und das Material gibt irgendwann nach. Die maximal erlaubte Stützlast steht unter Nummer 13 in der Zulassungsbescheinigung.

*

Überstehende Ladung

Wer neben dem Innenraum des Wohnmobil oder Wohnwagen noch weitere Transportmöglichkeiten nutzen möchte und beispielsweise die Fahrräder am Heckträger anbringt, der muss nicht nur auf eine gute Sicherung achten, sondern auch auf eine entsprechende beleuchtete Kennzeichnung. In aller Regel sind es 1,50m, die die Ladung nach hinten herausragen darf. Mehr dazu lässt sich im §22 der Straßenverkehrsordnung nachlesen.

Sylvia Frech, Pressesprecherin

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mittelhessen
Polizeidirektion Wetterau
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Grüner Weg 3
61169 Friedberg
Telefon: 06031-601 150
Fax: 06031-601 151

E-Mail: poea-fb.ppmh@polizei.hessen.de oder
http://www.polizei.hessen.de/ppmh

Twitter: https://twitter.com/polizei_mh
Facebook: https://facebook.com/mittelhessenpolizei