Hannover (ots) - Flughafen Hannover: Ein vermeintlich harmloser Alltagsgegenstand rief am 12.06.2018 die Bundespolizei auf den Plan. Bei der Luftsicherheitskontrolle eines Fluges nach Antalya/Türkei stellten die Luftsicherheitsassistenten im Handgepäck eines 48-jährigen türkischen Staatsangehörigen eine Taschenlampe mit integriertem Elektroimpulsgeber ( umgangssprachlich: Elektroschocker) fest.
Dieses Elektroschockgerät erzeugt über eine Elektronik aus einer Batteriespannung einen Funkenüberschlag an den angebrachten Elektroden, die bei Aktivierung beim Gegenüber lebensgefährliche Verletzungen hervorrufen können.
Das deutsche Waffengesetz stuft solche Elektroimpulsgeräte, die einen Gebrauchsgegenstand vortäuschen bzw. die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind, als verbotene Waffen ein.
Daher erfolgte die Sicherstellung. Nach Fertigung einer Strafanzeige konnte der Betroffene seine Reise fortsetzen.
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