Vom Airport in die Justizvollzugsanstalt

Hannover (ots) - Flughafen Hannover:

Den Beginn seiner Urlaubsreise hatte sich ein 22-jähriger Deutscher anders vorgestellt. Am 11.06.2018 nahm die Bundespolizei den Betroffenen bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Antalya/Türkei fest.

Gegen den polizeikannten Fluggast bestand ein Haftbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung. Verurteilt zu einer Einheitsjugendstrafe von einem Jahr und fünf Monaten missachtete er die ergangene Strafantrittsladung.

Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen erfolgte die Überstellung zur Justizvollzugsanstalt Hannover.

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