Essen (ots) - 45117 E.-Stadtgebiet/ 45468 MH.-Stadtgebiet: Der Bundestag hat im vergangenen Jahr eine Änderung des Waffengesetzes beschlossen. Wir haben dazu unter anderem am 6. Juli 2017 und 26. Januar 2018 berichtet (2/3678195" class="uri-ext outbound">https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/11562/3678195; https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/11562/3850595). Die Amnestieregelung läuft in weniger als drei Wochen, am 1. Juli 2018, ab. Daher möchte die Polizei Essen noch einmal auf die Möglichkeit hinweisen, unerlaubt besessene Waffen und Munition strafffrei abgeben zu können. Bei erlaubnispflichtigen Waffen handelt es sich zum Beispiel um Revolver und Pistolen - dies gilt auch für wesentliche Teile dieser Waffen. Verboten sind unter anderem Waffen wie etwa Schlagringe, Totschläger und Fallmesser. Wer eine solche Waffe oder Munition abgeben möchte, kann sich mit einem Verweis auf die Amnestieregelung bei der Fachdienststelle für Waffenrecht melden. Diese ist direkt neben dem Polizeipräsidium zu finden: Büscherstraße 8, 45131 Essen. Die Dienststelle ist zu folgenden Zeiten geöffnet: Montag und Dienstag: 8 bis 11 Uhr Donnerstag: 7:30 Uhr bis 10:30 Uhr und 13 Uhr bis 14:30 Uhr. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Polizei Essen - https://essen.polizei.nrw/ - im Themenbereich Waffen. / AKoe
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