Dortmund (ots) - Lfd. Nr.: 0859 Wenn ein 18-Jähriger, der nur eine Bescheinigung zum begleiteten Fahren besitzt, versucht einen Rennfahrer zu imitieren, dann ist das in etwa so, als wenn ein einjähriges Kind versucht einen Marathon zu laufen.
So geschehen am gestrigen Tag (13.6.) gegen 23 Uhr im Bereich des Ostwalls. Wieder konnten Beamte ein verbotenes Fahrzeugrennen zwischen zwei Autos beobachten. Deutlich überhöhte Geschwindigkeit, gefährliche Fahrstreifenwechsel ohne Blinker und das nebeneinander Postieren an einer roten Ampel - Wir haben schon häufig darüber berichtet. Gestern ging es über den Südwall, Märkische Straße in Richtung Hörde. Aufgrund der gefährlichen Fahrweise konnten die zivilen Beamten erst im Bereich Faßstraße / Wallrabenhof ein beteiligtes Auto anhalten. Das zweite Auto flüchtete.
Im angehaltenen Auto befand sich ein 18-jähriger Dortmunder, der erst vor kurzem volljährig geworden ist. Mit dabei führte er eine Bescheinigung zum begleiteten Fahren ab 17. Diese kann man im Normalfall mit dem Erreichen des 18. Lebensjahres umtauschen in einen richtigen Führerschein. Im Normalfall wie gesagt.
In diesem Fall beschlagnahmten die Beamten die Bescheinigung und das Auto des 18-Jährigen Dortmunders.
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