Troisdorf (ots) - Bei einem Verkehrsunfall am frühen Mittwochabend (13.06.2018) gegen 18.30 Uhr ist ein 13-jähriger Junge aus Troisdorf bei einer Kollision mit dem Auto einer 33-jährigen Troisdorferin leicht verletzt worden. Der 13-Jährige fuhr mit seinem Fahrrad verbotenerweise auf dem Gehweg entlang der Lindlaustraße in Troisdorf in Richtung der Sieglarer Straße. In Höhe der Hausnummer 34 wechselte das Kind ohne auf den fließenden Verkehr zu achten vom Gehweg auf die Fahrbahn. Möglicherweise wollte er mit dem Rad die Lindlaustraße auf dem dortigen Fußgängerüberweg überqueren. Die 33-jährige Autofahrerin fuhr zu diesem Zeitpunkt mit ihrem Opel Astra parallel zum 13-Jährigen, ebenfalls in Richtung der Sieglarer Straße. Auf dem Fußgängerüberweg kam es dann zum Kontakt zwischen Fahrrad und PKW. Der Junge stürzte auf die Straße und verletzte sich leicht. In Begleitung der Mutter kam der 13-Jährige zur weiteren ambulanten Behandlung in die Kinderklinik. Für Fahrrad fahrende Kinder gelten spezielle Regelungen in der Straßenverkehrsordnung. Sie müssen bis zum 8.Geburtstag auf dem Gehweg fahren. Bis zu ihrem 10.Geburtstag dürfen sie den Gehweg mit dem Fahrrad benutzen. Auf Fußgängerüberwegen müssen Fahrradfahrer grundsätzlich absteigen und schieben. (Bi)
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