Friedberg (ots) - Wer sich nicht täglich mit dem Thema Ladungssicherung beschäftigt, für den kann eine Urlaubsreise, bei der es reichlich Gepäck zu verstauen gibt, zu einer echten Herausforderung werden. Dabei auf Lücke zu setzen wäre grob fahrlässig, nicht nur im Sinne der drohenden Strafen, sondern vor allem in Bezug auf die eigene Sicherheit und Gesundheit. Dabei ist das Thema Ladungssicherung kein Buch mit sieben Siegeln, sondern mit etwas Interesse für jedermann verständlich.
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Die rechtliche Situation
Schon in der Fahrschule sind wir alle über eine solche oder ähnliche Prüfungsfragen gestolpert und mussten angeben, welche Antwortalternativen richtig sind:
Der Fahrer ist verantwortlich, dass:
Welche Antwortmöglichkeiten stimmen? Alle!
Der Paragraf 22 der Straßenverkehrsordnung, der die Ladungssicherung regelt, geht sogar noch weiter:
"Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können."
Ergo: Nichts darf wackeln, rutschen, Lärm verursachen. Eine echte Herausforderung, vor allem für diejenigen, die nicht tagtäglich mit dem Thema Ladungssicherung beschäftigt sind. Aber die Vorschriften zur Ladungssicherung gelten aus gutem Grund eben nicht nur für die Fahrer von LKW oder anderen Großfahrzeugen, sondern eben auch für den Privatmann im eigenen PKW.
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Ein Beispiel
Das 30 bis 50fache Eigengewicht entwickelt ein Gegenstand bei einem Aufprall mit 50 km/h. Schon der kleinste Gegenstand kann damit zum tödlichen Geschoss werden, wenn er bei einem Aufprall nach vorne geschossen kommt. Eine zehn Kilo schwere Kühlbox ungesichert auf der Rücksitzbank kommt Fahrer und Beifahrer also mit einer halben Tonne Gewicht entgegen. Selbst wenn sie "nur" gegen die Lehne des Sitzes knallt, kann sie erhebliche Wirbelsäulenverletzungen verursachen.
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So geht´s besser
Sylvia Frech, Pressesprecherin
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