Gemeinschädliche Sachbeschädigung durch Brandlegung – Ratingen – 1806082

Symbolbild: Die Kriminalpolizei in Ratingen ermittelt nach gemeinschädlicher Sachbeschädigung durch Brandlegung

Mettmann (ots) - Am nächtlich frühen Freitagmorgen des 15.06.2018, gegen 03.45 Uhr, bemerkte eine Streifenwagenbesatzung der Ratinger Polizei, im Bereich der Bushaltestelle "Tiefenbroicher Straße" am Blyth-Valley-Ring in Ratingen, einen Brand. In einem offenen Bushaltestellenhaus brannten aktuelle, für die Auslieferung zu Stapeln zusammengebundene Tageszeitungen in größerer Menge. Die Feuerwehr Ratingen wurde umgehend alarmiert, eigene Löschversuche mit polizeilichen Feuerlöschern des Streifenwagens konnten den Brand zwar eindämmen, aber bis zum Eintreffen der Feuerwehr nicht vollkommen löschen.

Die Feuerwehr Ratingen konnte das Feuer dann im professionellen Einsatz sehr schnell löschen, aber auch nicht mehr verhindern, dass die Tageszeitungen zerstört wurden und am Haltestellenhaus nicht großflächiger Rußschaden entstand. Der entstandene Gesamtsachschaden summiert sich nach ersten polizeilichen Schätzungen auf mehrere hundert Euro.

Nach gemeinsamer Bewertung von Feuerwehr und Polizei kann der Brand nicht durch Selbstentzündung entstanden sein. Daher ist von einer mindestens fahrlässigen Brandlegung auszugehen. Bisher liegen der Ratinger Polizei noch keine konkreten Hinweise auf ein oder mehrere mögliche Täter vor. Maßnahmen zur Spurensicherung sowie weitere polizeiliche Ermittlungen wurden veranlasst, ein Strafverfahren wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung durch Feuer eingeleitet. Sachdienliche Hinweise dazu nimmt die Polizei in Ratingen, Telefon 02102 / 9981-6210, jederzeit entgegen.

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