Peine (ots) - Körperverletzung Am 16.06.2018 um 03:49 Uhr kam es im Anschluss an das Schützenfest Essinghausen zu Streitigkeiten zwischen zwei Personengruppen. Hierbei schlug ein 23jähriger einen 17jährigen mit der Faust in das Gesicht.
Ebenfalls zu einer Körperverletzung kam es am 17.06.2018 um 00:59 in der Heinrich-Hertz-Straße in Peine. Dort schlug ein bislang unbekannter Beschuldigter dem stark alkoholisierten Opfer eine Bierflasche gegen den Kopf. Das Opfer wurde mit einem Rettungswagen zur ambulanten Behandlung in das Klinikum Peine gebracht.
Räuberischer Diebstahl, Körperverletzung Im Bereich des Echternplatz in Peine kam es am Samstag gegen 7 Uhr zunächst zu einem Diebstahl. Der bislang unbekannte Beschuldigte entwendete Bargeld aus der Hosentasche des Geschädigten als dieser das Schloß seines Fahrrades öffnete. Als der Geschädigte den Täter verfolgen wollte wurde er von dem Beschuldigten mit einem Teleskop-Schlagstock geschlagen. Der Täter flüchtete in unbekannte Richtung.
Diebstahl Auf dem Festzelt des Oberger Schützenfestes kam es zum Diebstahl einer Handtasche. Diese hatte auf einem dortigen Tisch gelegen. In der Handtasche befanden sich ein Mobiltelefon, Bargeld und diverse sonstige Gegenstände.
Diebstahl aus PKW Durch einen bislang unbekannten Täter wurde in der Zeit zwischen dem 15.06., 18 Uhr und dem 16.06., 11:15 Uhr ein Scheckheft aus einem in der Hannoverschen Heerstraße abgestellten PKW entwendet. Die Höhe des Schadens liegt bei 15 Euro.
Sachbeschädigung an PKW Durch einen bislang unbekannten Täter wurde am 17.06.2018 um 01:20 Uhr ein PKW in der Hannoverschen Heerstraße beschädigt. Der linke Außenspiegel des PKW wurde beschädigt, es entstand Sachschaden in Höhe von 200 Euro.
Sachbeschädigung an Solarleuchten Am 17.06.2018 um 02:50 Uhr wurde eine Anwohnerin durch Geräusche von splitterndem Glas wach. Sie bemerkte drei Jugendliche, die sich mit ihren Fahrrädern entfernten. Diese wurden von der Polizei gestellt. Die Sachbeschädigung an Solarleuchten wurde zugegeben. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von 50 Euro.
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