Hannover (ots) - Flughafen Hannover:
Flughafen Hannover: Am 16.06.2018 erschien ein 30-jähriger ukrainischer Staatsangehöriger in Begleitung seiner Lebensgefährtin auf der Dienststelle der Bundespolizei, um zu erfragen, ob sein in der Wäsche mitgewaschener Nationalpass noch Gültigkeit hat. Eine Waschempfehlung konnte der diensthabende Kollege nicht geben, stellte jedoch fest, dass gegen die polizeilich bekannte Person ein Haftbefehl wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis bestand.
Verurteilt zu einer Geldstrafe in Höhe von 600,-EUR, ersatzweise -40- Tage Ersatzfreiheitsstrafe, hatte er die Geldstrafe nicht beglichen und sich auch der ergangenen Ladung zum Strafantritt nicht gestellt.
Noch vor Ort konnte der haftbefreiende Geldbetrag aufgebracht und die Personen entlassen werden.
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