Görlitz (ots) - In der Nacht zum Montag (18. Juni 2018) konnte ein Pole nach Zahlung der offenen Geldstrafe in Höhe von 600,00 EUR eine Ersatzfreiheitsstrafe gerade noch abwenden.
Bundespolizisten hatten den 29-Jährigen zuvor in der Nähe der Autobahn BAB 4 bei Görlitz festgenommen.
Bei der Überprüfung seiner Personalien wurde festgestellt, dass ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Aachen wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort gegen den Verurteilten vorlag.
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