Gütersloh (ots) - Kreis Gütersloh (FK) - Am Wochenende (15.06. - 17.06.) konnten kreisweit gleich mehrere Unfallfluchten dank aufmerksamer Zeugen direkt geklärt werden. Sie merkten sich Kennzeichen und meldeten diese der Polizei.
In Gütersloh wurde gegen vier Autofahrer jeweils ein Ermittlungsverfahren wegen Unfallflucht eingeleitet. Zu den Unfällen war es an der Hans-Böckler Straße, der Neuenkirchener Straße, der Isselhorster Straße und auf einem Parkplatz am Stadtring Sundern gekommen.
In Rheda-Wiedenbrück an der Bahnhofstraße, in Rietberg an der Langen Straße, in Borgholzhausen an der Straße Klingenhagen und in Versmold an der Greffener Straße sind ebenfalls nach Verkehrsunfallfluchten entsprechende Strafverfahren eingeleitet worden.
Vielen Verursachern von oftmals kleinen Blechschäden oder Schrammen ist gar nicht bewusst, dass sie eine Straftat begehen, wenn sie sich nach einem Missgeschick von der Unfallstelle zu entfernen, ohne sich um die Folgen zu kümmern.
Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist kein Kavaliersdelikt und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.
Weitaus schlimmer wiegt für viele Verkehrsteilnehmer jedoch der drohende Verlust des Führerscheins! Die Fahrerlaubnis wird vom Gericht in der Regel dann entzogen, wenn die Schadenshöhe bei einem Verkehrsunfall bei 1500 Euro oder mehr liegt. Diese Summe ist sehr schnell erreicht und kann beispielsweise bei der Neulackierung einer Stoßstange angenommen werden.
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