Frankfurt (Oder) (ots) - Frankfurter Bundespolizisten vollstreckten am Montag drei Haftbefehle auf der Bundesautobahn 12. Die Gesuchten bezahlten ihre Geldstrafen und konnten ihre Reisen fortsetzen.
Am frühen Montagmorgen gegen 1:15 Uhr kontrollierten Bundespolizisten einen 31-jährigen Mann als Mitreisenden eines polnischen Linienbusses. Bei der Überprüfung stellten die Beamten fest, dass die Staatsanwaltschaft Heilbronn Anfang Juni dieses Jahres Haftbefehl gegen den polnischen Staatsangehörigen erlassen hatte. Der Mann wurde im März 2018 durch das Amtsgericht Besigheim (Baden-Württemberg) wegen Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 1.125 Euro oder 45 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Die noch offene Geldstrafe in Höhe von 1.025 Euro legte dem Polen ein Freund aus, so dass der Verurteilte im Anschluss seine Reise fortsetzen konnte.
Die zweite Feststellung gelang Bundespolizisten gegen 13:55 Uhr bei der Kontrolle eines 36-Jährigen. Bei der Überprüfung des Mitfahrers eines Fahrzeugs mit polnischer Zulassung deckten die Beamten auf, dass die Hamburger Staatsanwaltschaft im August 2017 einen Haftbefehl gegen den Mann erlassen hatte. Das Amtsgericht Hamburg-Barmbek verurteilte den Polen im Juni 2016 wegen Diebstahls zu 200 Euro Geldstrafe oder 20 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe. Der Gesuchte beglich die geforderte Geldstrafe nebst Kosten und setzte im Anschluss seine Reise fort.
Am Montagabend gegen 21:30 Uhr vollstreckten Bundespolizisten in einen Reisebus den dritten Haftbefehl. Die Staatsanwaltschaft Aachen erließ diesen im Oktober 2016 gegen den russischen Reisenden. Bereits im April 2016 hatte das Amtsgericht in Aachen den 29-jährigen Mann wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz und Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu 200 Euro Geldstrafe bzw. 20 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Auch in diesem Fall konnte der Verurteilte die Geldstrafe begleichen und seinen Weg fortsetzen.
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