Darmstadt (ots) - Dem Polizeipräsidium Südhessen liegt die Pressemitteilung vom "Bündnis Community for all" vor. Erste Überprüfungen haben ergeben, dass die dort geschilderten Einzelfälle stark verkürzt oder verfälscht dargestellt wurden.
Einziger Zweck der Abschiebungshaft ist die Sicherung der Ausreise. Sie kann bei Personen vollzogen werden, die ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Ausreise nicht freiwillig nachkommen und sich ihrer Abschiebung entziehen wollen. Eine Straffälligkeit ist keine Voraussetzung für die Abschiebungshaft, jedoch ist die Mehrzahl der Untergebrachten im Vorfeld als Straftäter in Erscheinung getreten. Diese gesetzlich geregelten Tatsachen wurden zu keinem Zeitpunkt infrage gestellt.
Auch wenn die Einrichtung gesichert wird, um ein Untertauchen zu verhindern, werden den betroffenen Personen andere Freiheiten gewährt als Straf- oder Untersuchungsgefangenen. Den Betroffenen wird Bewegungsfreiheit innerhalb der Einrichtung gewährleistet. Sie erhalten grundsätzlich mehrmals täglich die Möglichkeit, sich im Hof oder Sportraum bzw. Freizeitbereich aufzuhalten. Ob dieses Angebot auch angenommen wird, liegt nicht im Einflussbereich der AHE.
Auch bei der Versorgung mit Lebensmitteln wird auf die Bedürfnisse eingegangen, allerdings kann nicht jedem Wunsch nachgegangen werden (wie in dem konkret geschilderten Fall Döner für alle in Frankfurt zu bestellen). Untergebrachte werden durch eine Sozialarbeiterin (Vollzeitstelle) betreut und darüber hinaus medizinisch versorgt. Eine Medikamentenausgabe erfolgt nur nach entsprechender ärztlicher Verordnung oder Empfehlung. Zudem ist eine unabhängige Haftberatung durch anerkannte Organisationen, die Möglichkeit Kontakt zu Anwälten aufzunehmen sowie eine seelsorgerische Betreuung sichergestellt.
Zu den Einzelfällen:
Der Einsatz des Reizstoffsprühgeräts gegen einen algerischen Untergebrachten ist aus Sicht der Polizei nicht zu beanstanden. Der Untergebrachte hatte die Verordnung eines bestimmten Medikamentes verlangt. Dies wurde durch eine untersuchende Ärztin verweigert und ein Ersatz/-Alternativpräparat verordnet. Darauf schrie der Untergebrachte "Ich will mein Gift" und kündigte "Stress" an. Bei der Zurückverlegung in seinen Haftraum griff er das begleitende Wachpersonal an. Nur durch Einsatz des Teleskopschlagstocks gegen die Beine und eines Stoßes Pfeffersprays konnte er fixiert und zur Vermeidung der Gefährdung anderer Personen in den besonders gesicherten Haftraum verlegt werden. Dort wurde er sofort ärztlich versorgt. Nach 24 Stunden wurde er zurückverlegt. Dies war bislang der einzige Fall des Einsatzes des Teleskopschlagstocks und des Pfeffersprays in der AHE.
Im Hinblick auf die Schilderung des äthiopischen Staatsbürgers Berhe K. kann mitgeteilt werden, dass der Untergebrachte unter einem Exanthem leidet. Es liegen Hinweise vor, dass die Person selbst gezielt mittels Orangensaft das Krankheitsbild verschlechtert hat, um eine Abschiebung zu verhindern. Es wurde Kontakt zwischen der ärztlichen Versorgung der Einrichtung und dem ehemals behandelnden Hautarzt hergestellt, um eine bestmögliche Therapie festzulegen. Eine Behandlung wurde eingeleitet. Das tägliche Wechseln der Bettwäsche wurde im Sinne des Untergebrachten angeordnet.
Im Falle von Murat Ü. wurde die Haftfähigkeit vor seiner Unterbringung ärztlich bescheinigt. Er wurde zwischenzeitlich mehrfach ins Klinikum verbracht, um die vorgetragenen Beschwerden zu behandeln. Eine Rückverlegung in die AHE erfolgt nur, soweit dies aus ärztlicher Sicht möglich ist. Fußfesseln werden nur dann angelegt, wenn aufgrund des Verhaltens eines Untergebrachten ein Fluchtversuch nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann.
Selbstverständlich werden die erhobenen Vorwürfe noch einer weitergehenden Prüfung unterzogen.
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