Pedelec-25 Fahrerin angefahren

Hennef (ots) - Am Dienstagmorgen (19.06.2018) gegen 08.00 Uhr ist eine 48-jährige Pedelec-Fahrerin bei einem Verkehrsunfall an der Einmündung Am Floß/Im Bröltal (B478) in Hennef-Bröl verletzt worden. Die Ruppichterotherin fuhr mit ihrem Fahrrad mit elektrischer Unterstützung bis 25 km/h vorschriftsgemäß auf dem gemeinsamen Fuß- und Radweg entlang der B478 in Richtung Hennef-Ort. An der Einmündung zur Straße "Am Floß" kam es dann zu einer Kollision mit dem PKW eines 37-jährigen Hennefers. Der Autofahrer wollte mit seinem VW Passat aus der Straße "Am Floß" nach links auf die B478 abbiegen und hatte die von rechts kommende bevorrechtigte Radlerin offensichtlich zu spät erkannt. Die 48-Jährige versuchte noch an der Fahrzeugfront vorbeizufahren, blieb aber mit einer Pedale an der Stoßstange des Autos hängen und stürzte auf die Fahrbahn. Die Helmträgerin verletzte sich leicht und kam zu weiteren Untersuchung ins Krankenhaus.

Infobox: Umgangssprachlich werden Fahrräder mit Elektromotor gerne als E-Bikes bezeichnet. Auch der Handel verwendet oftmals die Bezeichnung E-Bike für seine Elektrofahrräder. Für die Teilnahme am Straßenverkehr gelten für die verschiedenen Arten von Zweirädern mit Elektromotor jedoch unterschiedliche Regeln. Pedelec-25 gelten verkehrsrechtlich als Fahrräder. Sie werden zwar mit Motorkraft angetrieben, jedoch nur solange der Fahrer in die Pedale tritt und die gefahrene Geschwindigkeit nicht höher ist als 25 km/h. E-Bikes sind Elektrofahrräder (mit oder ohne Pedale), die per Dreh am Handgriff fahren. Der Fahrer muss nicht selber treten. Diese Zweiräder gelten je nach Ausführung als Kleinkrafträder oder Mofas. Gleiches gilt auch für das sogenannte S-Pedelec oder Pedelec-45, das mit einer Trittunterstützung bis zu 45 km/h ausgelegt ist. E-Bikes und S-Pedelecs sind Fahrerlaubnispflichtig, müssen ein Versicherungskennzeichen, in einigen Fällen sogar ein amtliches Kennzeichen haben und dürfen grundsätzlich nicht auf Radwegen fahren. Zudem besteht Helmpflicht. (Bi)

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