Herrenberg: Unfall zwischen Radlern; Gäufelden: 27-Jähriger randaliert in Flüchtlingsunterkunft

Ludwigsburg (ots) - Herrenberg: Unfall zwischen Radlern

Nach einem Unfall, der sich am Donnerstag gegen 11.30 Uhr auf dem Radweg parallel zur Mühlstraße in Herrenberg ereignete, sucht die Polizei nun Zeugen. Eine Elfjährige war in einer Gruppe Schüler mit dem Fahrrad in Richtung Affstätt unterwegs, als ihnen ein noch unbekannter Fahrradfahrer entgegen kam. Dieser wich wohl zunächst auf den Grünstreifen aus. Als er wieder auf den Fahrradweg einscherte, stieß er mit dem elfjährigen Kind zusammen und das Mädchen stürzte. Es wurde dabei leicht verletzt. Der Unbekannte setzte seine Fahrt anschließend fort. Er soll etwa 25 Jahre alt und auffallend groß gewesen sein. Er hat braune, kurze Haare und trug ein rotes T-Shirt sowie Jeans und eine Sonnenbrille. Sein Fahrrad ist schwarz. Hinweise nimmt das Polizeirevier Herrenberg, Tel. 07032/2708-0, entgegen.

Gäufelden-Öschelbronn: 27-Jähriger randaliert in Flüchtlingsunterkunft

Bewohner einer Flüchtlingsunterkunft in der Straße "Brenntenwäldle" in Öschelbronn alarmierten am Donnerstag gegen 18.15 Uhr die Polizei nachdem ein 27 Jahre alter Mitbewohner in der Unterkunft zu randalieren begonnen hatte. Mit einem Stuhlbein hatte er bereits eine Glasscheibe zertrümmert. Als die Polizisten eintrafen, reagierte der Mann aggressiv und beleidigte sie fortwährend. Aufgrund dessen sollten ihm Handschließen angelegt werden. Hierzu musste er schließlich zu Boden gebracht werden, da er sich gegen jegliche Maßnahme wehrte. Auch gegen den Transport zum Polizeirevier Herrenberg versuchte er sich zu widersetzen und beschimpfte die Beamten auf das Übelste. Eine Durchsuchung des Mannes förderte mehrere kleinere Mengen Marihuana zu Tage. Aufgrund dessen erfolgte schließlich auch eine Durchsuchung der von ihm bewohnten Räume. Der Tatverdächtige musste über Nacht in der Gewahrsamseinrichtung des Polizeireviers bleiben und wurde am Morgen auf freien Fuß gesetzt. Er muss nun mit einer Anzeige wegen Sachbeschädigung, Beleidigung und Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz rechnen.

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