Magdeburg Haldensleben (ots) - Am 23. Juni 2018, gegen 08:50 Uhr kollidierte eine Regionalbahn auf der Strecke zwischen Magdeburg und Haldensleben mit zwei Kamerunschafen. Die beiden Tiere verendeten noch vor Ort. Durch die Bundespolizei wurde die Bahnstrecke gesperrt. An der Regionalbahn entstand kein Schaden, so dass sie, nach der Begutachtung durch einen Notfallmanager der Deutschen Bahn, um 09:32 Uhr ihre Fahrt weiter fortsetzen konnte. Es kam zu Zugverspätungen von insgesamt 42 Minuten. Wie viele Reisende sich in der Bahn befanden wurde nicht festgestellt. Die eingesetzten Kräfte der Bundespolizei ermittelten den Halter des Tieres. Aufgrund dieses Sachverhaltes weist die Bundespolizei erneut auf die Gefahren hin, die von Tieren im Gleis ausgehen: Neben dem, wie auch im aktuellen Fall, bedauerlichen Tod der Tiere kann es zu einer erheblichen Gefährdung des Bahnverkehrs kommen. Im Fall einer Kollision eines Zuges drohen massive Sachschäden an der Bahn selbst und an den Gleisen. Schlimmstenfalls muss man mit einer Entgleisung der Bahn rechnen, wobei dann auch die Gesundheit der Zuginsassen gefährdet wäre. In diesen Fällen wird durch die Bundespolizei im Anschluss stets geprüft, ob dem Halter der Tiere schuldhaftes oder auch fahrlässiges Verhalten, z.B. durch unzureichende Sicherung der Koppel/ Weide o.ä. vorgeworfen werden muss. Wird einem Halter ein solches Fehlverhalten nachgewiesen, kann er für eventuell eingetretene Personenschäden, Sachschäden an dem Zug sowie Zugverspätungen haftbar gemacht werden. Hinzu kommt die strafrechtliche Relevanz des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr, für die er sich verantworten muss.
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