Vierbeiner auf Reisen – Auch ein Tier muss gesichert sein – Tipps im Rahmen der Aktion „Safe holiday“

POL-WE: Vierbeiner auf Reisen - Auch ein Tier muss gesichert sein - Tipps im Rahmen der Aktion "Safe holiday"
Symbolbild

Friedberg (ots) - Eine Katze bleibt beim Haus - ein Hund beim Herrchen. Diesen Spruch kennen sicher Viele. Tatsächlich gehen in den nächsten Wochen wieder viele Vierbeiner mit ihren Familien auf Reisen und kommen hoffentlich auch wohlbehalten wieder zurück. Damit alles gut geht, hier ein paar kleine Hinweise zur Reise mit Tieren.

*

Tier = Ladung

Klar, wie der Mensch, so braucht auch der Hund seine regelmäßigen Pausen, Auslauf - um das Beinchen zu heben, frisches Wasser, ein kleines Leckerchen zwischendurch und frischen Wind um die Nase.

Es gibt aber noch eine Sache, die Hund und Herrchen gemeinsam haben. Sie müssen im Auto "angeschnallt" sein. So seltsam es sich anhören mag, Tiere zählen rechtlich als Ladung. Und genauso sind sie eben auch zu sichern. Paragraph 22 der Straßenverkehrsordnung trifft hierzu alle Regelungen. "Die Ladung ist so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen kann."

*

Der Tiertransport

Ganz abgesehen von dieser rechtlichen Einschätzung, macht es auch absolut Sinn einem Tier die nötige Sicherheit im Fahrzeug zu geben. Käme es zum Unfall, würde ein ungesichertes Tier durchs Auto fliegen. Dabei könnte es nicht nur selbst schwer verletzt oder getötet werden, sondern auch zu einer erheblichen Gefahr für alle anderen Fahrzeuginsassen werden.

Gerade wer eine längere Reise plant, sollte überlegen, ob das Tier überhaupt mit in den Urlaub soll oder besser während der Abwesenheit von einer anderen Person gepflegt werden kann. Ist die Entscheidung gefallen, dass das Tier mit soll, dann gilt es den sicheren Transport zu regeln. Spezielle Geschirre, Boxen und Trenngitter stehen beispielsweise zur Verfügung, um das Tier im Auto zu sichern.

Was für das eigene Tier richtig ist, müssen die Halter im Einzelfall entscheiden. Die Größe des Tieres, seine Art, sein Naturell und die Möglichkeiten im eigenen Fahrzeug sollten dabei auf jeden Fall Beachtung finden. Eine Beratung im Fachhandel kann helfen die richtige Entscheidung zu treffen. Zudem sollten Probefahrten / Gewöhnungsfahrten zur Vorbereitung aller menschlichen und tierischen Reisenden durchgeführt werden. Wer mobile Boxen nutzt, darf nicht vergessen, dass auch sie im Auto gesichert werden müssen und zwar so, dass das Tier noch genügend Luft bekommt, die Luftschlitze und Gitter also nicht durch Ladung verdeckt sind.

Wenn es warm draußen ist, müssen Herrchen und Frauchen zudem immer daran denken, dass sich der Fahrzeuginnenraum bei Sonnenschein schnell aufheizen kann. Temperaturen von an die 50 Grad sind dann nicht selten. Verbleibt das Tier dann etwa bei Pausen im verschlossenen Fahrzeug, kann dies schnell den Tod des "besten Freundes" bedeuten.

*

Andere Länder - andere Bestimmungen

Damit die Urlaubsreise mit dem Vierbeiner nicht schon beim Grenzübertritt zu Ende ist, muss innerhalb der EU beispielsweise beim Grenzübertritt ein EU-Heimtierausweis vorgelegt werden. Es gibt Länder, in denen bestimmte Hunderassen unerwünscht sind und denen die Einreise strikt untersagt wird. Es empfiehlt sich auf alle Fälle immer, die entsprechenden Reglungen des Urlaubslandes vorab in Erfahrung zu bringen.

Wir wünschen allen Zwei -und Vierbeinern eine gute Reise.

Mehr zur Aktion "safe holiday" gibt es im Internet auf www.polizei.hessen.de/ppmh

Sylvia Frech, Pressesprecherin

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mittelhessen
Polizeidirektion Wetterau
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Grüner Weg 3
61169 Friedberg
Telefon: 06031-601 150
Fax: 06031-601 151

E-Mail: poea-fb.ppmh@polizei.hessen.de oder
http://www.polizei.hessen.de/ppmh

Twitter: https://twitter.com/polizei_mh
Facebook: https://facebook.com/mittelhessenpolizei