Bonn (ots) - Ermittler des Kriminalkommissariats 24 der Polizei Aachen und der Ermittlungsgruppe Tannenbusch der Bonner Polizei schlugen am Dienstagmorgen (26.06.2018) zu. Im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung vollstreckten sie einen Haftbefehl gegen einen 39-jährigen Mann aus Aachen.
Der Mann steht im Verdacht, im Jahr 2017 in sechs Fällen jeweils zwischen 1,5 und 3 Kilogramm Marihuana sowie in einem Fall mindestens 75 Gramm Kokain nach Bonn-Tannenbusch geliefert zu haben. Die drei von ihm belieferten Männer, die dort einen schwunghaften Drogenhandel betrieben hatten, waren im Frühjahr 2017 festgenommen worden (siehe hierzu unserer Pressemitteilung vom 05.05.2017: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/7304/3628729). Mittlerweile wurden sie zu langjährigen Freiheitsstrafen (zweijährige Freiheitsstraße mit Aussetzung zur Bewährung, dreijährige Freiheitsstrafe sowie Freiheitsstrafe über 3 Jahre und 8 Monate) verurteilt.
Der unbekannte Lieferant der Drogenhändler konnte zunächst nicht identifiziert werden.
Im Dezember 2017 kontrollierten Zivilfahnder der Autobahnpolizei Köln den nun festgenommenen 39-jährigen Aachener auf der Hohe Straße in Bonn-Tannenbusch in seinem Auto. Eine bislang unbekannte Person, die mit ihm auf der Straße Kontakt hatte, konnte unerkannt flüchten. Im Kofferraum des Pkw fanden die Fahnder einen Beutel mit ca. 6.000,- Euro Bargeld und eine Tüte mit Kokainanhaftungen. Da ihm zum damaligen Zeitpunkt eine vermutete Drogenlieferung nicht nachgewiesen werden konnte, wurde er in Absprache mit der Staatsanwaltschaft wieder entlassen.
Weitergehende Ermittlungen erhärteten den Verdacht, dass es sich bei dem 39-Jährigen um den damals noch unbekannten Lieferanten handelte. Aufgrund der Ermittlungsergebnisse beantragte die Staatsanwaltschaft Bonn einen Untersuchungshaftbefehl, der durch das Amtsgericht Bonn erlassen wurde. Bei der nun durchgeführten Wohnungsdurchsuchung wurden geringe Mengen Marihuana und Amphetamin sichergestellt. Anschließend wurde der Beschuldigte zum Amtsgericht in Aachen gebracht, wo ihm der Haftbefehl verkündet wurde.
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