Dortmund (ots) - Lfd. Nr.: 0939
Die Polizei Dortmund hat am Donnerstagnachmittag (28. Juni) einen Mann festgenommen, der zuvor massiv Wiederstand geleistet hatte.
Ursprünglich waren die Beamten zu einer Schule an der Ruhrallee gerufen worden, weil ein 48-jähriger Mann das dortige Schulgelände trotz Hausverbots betreten hatte. Hintergrund ist ein Sorgerechtsstreit. Als die Polizisten eintrafen, befand sich der Mann zwar bereits nicht mehr auf dem Gelände, verhielt sich jedoch sehr aggressiv und schrie herum.
Seine Aggressionen richteten sich in der Folge gegen die anwesenden Polizeibeamten. Mehrere Versuche, beruhigend auf den Dortmunder einzuwirken, ignorierte der Mann. Aufgrund seiner Verhaltensweise und des bestehenden Hausverbotes erteilten die Beamten ihm einen Platzverweis. Nachdem der 48-Jährige diesem nicht nachkommen wollte und sich erneut in Richtung Schule bewegte, beschlossen die Beamten, ihn zur Durchsetzung des Platzverweises in Gewahrsam zu nehmen.
Zu diesem Zweck sollte der Mann zu Boden gebracht und fixiert werden. Dagegen leistete er massiven Widerstand, indem er in Richtung der Beamten schlug, sich der Ingewahrsamnahme zu entziehen versuchte und pöbelte. Mit weiteren Unterstützungskräften gelang es schließlich, den Mann zu fixieren. Die Beamten nahmen ihn nun fest. Was auch seine 29-jährige Begleiterin aus Belgien nicht unterbinden konnte. Denn diese mischte sich schließlich auch noch ein, schrie die eingesetzten Beamten an und beleidigte sie. Um einen Versuch der Gefangenenbefreiung zu unterbinden, wurde auch sie fixiert - wogegen sie sich vergeblich zu wehren versuchte.
Der 48-Jährige musste in der Folge die Fahrt ins Polizeigewahrsam antreten. Und setzte sein Verhalten sowohl im Streifenwagen als auch im Gewahrsam fort. Insgesamt verletzte er in diesem Einsatz vier Beamte (23, 27, 27, 29) leicht, einer von ihnen war anschließend nicht mehr dienstfähig. Eine 23-jährige Beamtin wurde zudem durch den Widerstand der 29-Jährigen leicht verletzt. Diese brachten die Beamten zur nächstgelegenen Wache, von wo sie nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen entlassen wurde.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen und Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft musste der Dortmunder mangels Haftgründen ebenfalls aus dem Polizeigewahrsam entlassen werden.
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