HL_St. Lorenz / Versuchte Flucht vor der Polizei

Lübeck (ots) - ++ Gemeinsame Medieninformation der Polizeidirektion Lübeck und der Staatsanwaltschaft Lübeck ++

Zwei Motorroller erregten am Donnerstagmorgen (28.06.2018) gegen 02.00 Uhr im Bereich der Stockelsdorfer Straße die Aufmerksamkeit einer Funkwagenbesatzung der Polizei.

Die beiden Rollerfahrer hatten sich an der Kreuzung Stockelsdorfer Straße / Friedhofsallee nebeneinander in Fahrtrichtung Stockelsdorf eingeordnet und unterhielten sich. An beiden Rollern waren Versicherungskennzeichen angebracht. Als die Ampel für die Rollerfahrer auf grün schaltete, schauten die beiden Fahrer in Richtung des Funkwagens und beschleunigten ihre Kräder auf deutlich mehr als die zugelassene Höchstgeschwindigkeit: Bei der anschließenden Verfolgungsfahrt lasen die Beamten auf dem Tacho des Polizeifahrzeuges zeitweilig Geschwindigkeiten von deutlich über 100 km/h ab. Zusätzlich versuchten beide Rollerfahrer mehrmals, den mit Blaulicht und Martinshorn folgenden Funkwagen auszubremsen oder am Überholen zu hindern. Erst in der Straße Drögeneck kam einer der beiden Rollerfahrer zum Stehen, so dass ein Beamter des 4.Polizeirevieres den Fahrer, einen 21-jährigen aus Mecklenburg-Vorpommern, an der Fortsetzung der Fahrt hindern konnte.

Bei der Kontrolle des Rollers stellte sich unter anderem heraus, dass das vermutlich aus einem Diebstahl vor sechs Jahren stammende Versicherungskennzeichen an einem fahrerlaubnispflichtigen 125 ccm-Roller angebracht war, der darüber hinaus auch der Haftpflicht-, der Steuer- und der Zulassungspflicht unterlag. Der 21-jährige war nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis und konnte keine Fahrzeugpapiere vorweisen.

Ein Atemalkoholtest ergab einen vorläufigen Wert von 1,61 Promille. Der Beschuldigte wurde daher zum Zwecke einer Blutprobenentnahme dem 2. Polizeirevier zugeführt. Der Roller wurde sichergestellt und auf dem Betriebshof eines Abschleppunternehmers abgestellt.

In der Zeit der Blutprobenentnahme wurde von Beamten des 2. Polizeirevieres in der Nähe des Anhalteortes eine zweite Person angetroffen, die exakt der Beschreibung des anderen Rollerfahrers entsprach und darüber hinaus den sehr auffälligen Motorradhelm bei sich führte. Bei der Kontrolle dieser Person, einem 22-jähriger Lübecker, stellte sich heraus, dass dieser ebenfalls nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis für Motorräder (A1) war. Da auch bei dem 22-jährigen deutlicher Atemalkoholgeruch wahrgenommen werden konnte, wurde vonseiten der Staatsanwaltschaft Lübeck auch in diesem Fall die Entnahme einer Blutprobe angeordnet und auf dem 2. Polizeirevier durchgeführt.

Vonseiten der Polizei wurden gegen beide Personen umfangreiche straf- und ordnungswidrigkeitenrechtliche Ermittlungsverfahren eingeleitet.

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