Rostock (ots) - Am 29.06.2018 gegen 17:00 Uhr wurde das Polizeirevier in Dierkow über einen Zimmerbrand in einer Obdachlosenunterkunft im Rostocker Stadtteil/Toitenwinkel informiert. Die daraufhin zum Ereignisort eilenden Polizeibeamten trafen noch vor der Feuerwehr ein und konnten unter tatkräftiger Mithilfe der Mitarbeiter sowie Bewohner der Unterkunft insgesamt fünf Personen aus dem gefährdeten Bereich evakuieren. Zu diesem Zeitpunkt brannte das betroffene Zimmer bereits in voller Ausdehnung und dicker schwarzer Qualm drang aus dem Inneren ins Freie. Die daraufhin eintreffenden Feuerwehren führten sofortige Löscharbeiten durch und konnten somit ein Übergreifen auf weitere Gebäudeteile verhindern. Ebenso wurden durch die Kollegen der Feuerwehr alle Personen, die bis zu diesem Zeitpunkt das Gebäude nicht freiwillig verlassen hatten, aus dem Gebäude geleitet. Einige Bewohner mussten noch geweckt werden und waren zunächst mit der Evakuierung nicht einverstanden. Erst durch gutes Zureden ließen sie sich überreden, freiwillig das Gebäude zu verlassen bzw. dieses nicht mehr zu betreten. Durch die nachgeorderten Rettungswagen-Besatzungen wurden drei unmittelbar betroffene Personen in umliegende Krankenhäuser transportiert. Ein 54-Jähriger erlitt leichte Verbrennungen am Arm, ein 63-Jähriger und ein 20-Jähriger leichte Rauchgasintoxikation. 10 weitere Personen wurden vorsorglich mittels eines RSAG-Stadtbusses, welcher durch den ärztlichen Dienst organisiert wurde, ebenfalls in die umliegenden Krankenhäuser transportiert, um eine gesundheitsgefährdende Beeinflussung durch eventuell eingeatmeten Rauch auszuschließen. Eine Wohneinheit mit sechs Schlafplätzen ist vorübergehend nicht mehr bewohnbar. Nach einer Besichtigung durch das Gesundheitsamt wurde die Obdachlosenunterkunft wieder größtenteils zur Nutzung freigegeben.
Die Schadenshöhe ist zur Zeit nicht bekannt. Die Ursache des Brandes ist noch nicht abschließend aufgeklärt. Ein Brandursachenermittler wird daher demnächst zum Einsatz kommen. Die Kriminalpolizei geht derzeit von einer fahrlässigen Brandstiftung aus.
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