Pressemitteilung der Polizeidirektion Main-Taunus vom Samstag, 30.06.2018

Hofheim (ots) - Pressemitteilung der Polizeidirektion am Taunus vom Samstag, den 30.06.2018

1. Zeugenaufruf! Erneuter Brand eines Birnbaumes in Schwalbach - Jugendliche zündeln

Tatort: 65824 Schwalbach; Friedhof / Viergötterstein Tatzeit: Freitag, 29.06.2018, 21:24 Uhr

Dank eines aufmerksamen Mitteilers wurde die Ausbreitung eines Brandes verhindert. Verdächtig machten sich drei Jugendliche, als diese wegrannten, nachdem sie den Spaziergänger erblickten. Unmittelbar danach fing ein Birnbaum Feuer und der Mitteiler verständigte die Feuerwehr, die durch Löscharbeiten einen Übergriff der Flammen auf weitere Bäume und Sträucher verhindern konnte. Nach den drei Jugendlichen, zu denen Personenbeschreibungen vorliegen, wird nun gefahndet. Wer Hinweise zu den Identitäten der Brandstifter gegeben, wird gebeten sich bei der Kriminalpolizei in Hofheim zu melden (06192 / 2079-0) Folgende Hinweise zu den Personen liegen vor:

- Drei männliche Personen im Alter zwischen 18 und 20 Jahren - Ca. 180cm groß - Alle trugen einen Bart und waren dunkel gekleidet - Südländischer Phänotyp - Zwei Personen waren schlank, der Dritte fiel durch seine dickliche Statur auf

Bereits am 21.05.2018 kam es an derselben Örtlichkeit zu einem Brand eines Birnbaumes. Ob es sich um dieselben Täter handelt wird ermittelt.

2. Hund aus vermüllten Wohnwagen gerettet

Tatort: 65719 Hofheim, OT: Wallau, Robert-Bosch-Straße Tatzeit: 25.06.-29.06.2018

Tierliebhabern schmerzt bei dieser Meldung mit Sicherheit das Herz: Die Polizei rettete am Freitag einen Hund, der unter widrigen Verhältnissen in einem Wohnwagen gehalten wurde. Aufmerksame Zeugen, die Gestank und Hundegebell aus einem seit mehreren Tagen abgestellten Wohnwagen wahrnahmen, informierten die Polizei. Auf Grund der vorherrschenden Temperaturen wurde der Wohnwagen unverzüglich durch die Polizei geöffnet und es bot sich der Polizeistreife ein Bild des Grauens. Der Hund lebte auf 2 Quadratmetern zwischen Müll, eigenen Exkrementen und Ungeziefer. Der Hund wurde in Obhut genommen und wird in einem Tierheim verpflegt. Gegen den Hundehalter wird wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz ermittelt.

3. Dreijähriges Mädchen von Hund gebissen

Tatort: 65795 Hattersheim, Schützenstraße Tatzeit: Freitag, 29.06.2018 um 22:30 Uhr

Klein, weich und flauschig - welcher Hund erweckt nicht die Neugierde von kleinen Kindern? Aber VORSICHT, nicht jeder Hund ist so lieb und möchte gestreichelt werden, wie es dem ersten Anschein nach wirkt. Diese Erfahrung musste leider auch ein kleines dreijähriges Mädchen machen, die mit dem kleinen Hund spielen wollte. Offensichtlich fühlte sich der Hund durch das auf ihn zulaufende Mädchen bedroht und biss das Mädchen in den Oberschenkel, welches auf Grund der Verletzung in einem Krankenhaus behandelt werden musste. Liebe Eltern, bitte halten Sie immer zunächst Rücksprache mit dem Hundehalter, ob der Hund gegenüber Kindern positiv gesonnen ist. Und selbst dann ist höchste Obacht und ein vorsichtiges Vorgehen geboten.

4. Verkehrsdelikte

4.1 Zwei Fahrzeugführer ohne Führerschein unterwegs Unwissenheit schützt vor Strafe nicht: Zwar konnte ein griechischer Fahrzeugführer in den frühen Morgenstunden des 29.06.2018 der Polizeistreife aus Flörsheim einen chilenischen Führerschein vorzeigen, doch hatte dieser zum Tatzeitpunkt keine Gültigkeit mehr. Denn ab Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland gilt ein Führerschein, der nicht von einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) ausgestellt wurde, grundsätzlich für die Dauer von sechs Monaten. Danach wird der Führerschein nicht mehr anerkannt. Folglich musste ein Strafverfahren gegen den in Flörsheim wohnenden 28-Jährigen eingeleitet werden.

Bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle in Hofheim am 29.06.2018 um 12:30 Uhr beichtete ein 60-Jähriger Hofheimer unmittelbar den Beamten, dass er nicht im Besitz eines Führerscheins ist. Dieser wurde ihm vor etlichen Jahren entzogen. Zwar hätte dieser bereits einen neuen Führerschein erwerben können, dies hatte er aber offensichtlich versäumt und fuhr seit Jahren ohne einen Führerschein zu haben Auto. Die Strafe, die auf den Hofheimer zukommen wird, wird mit Sicherheit nicht günstiger ausfallen, als die versäumte Investition in einen neuen Führerschein.

4.2 Verkehrsunfallflucht mit erheblichen Sachschaden

Tatort: 65795 Hattersheim, Bertha-von-Suttner-Weg Tatzeit: Freitag, 29.06.2018, 17:30 - 22:00 Uhr

Ein schwarzer Renault Captur, der ordnungsgemäß auf einem Parkplatz der Fahrzeugeigentümer abgestellt war, wurde bei einer Verkehrsunfallflucht erheblich beschädigt, so dass ein geschätzter Sachschaden von ca. 5000EUR entstand. Der oder die Unfallverursacher/in stößt vermutlich beim Ausparken mit so großer Wucht gegen das Heck des geparkten Fahrzeuges, dass durch den Aufprall der geparkte Renault sogar verschoben wurde. Möglicherweise handelt es sich bei dem den Unfall verursachenden Fahrzeug um ein weißes Fahrzeug, da entsprechende Spuren am Tatort gesichert wurden. Wer Hinweise zum Sachverhalt geben kann, wird gebeten sich mit dem Regionalen Verkehrsdienst in Hattersheim in Verbindung zu setzen (06190/936045)

4.3. Zeuge gibt Hinweise zu begangener Unfallflucht

Tatort: 65719 Hofheim, OT: Wallau; Langenhainer Straße 2 Tatzeit: Freitag, 29.06.2018, 21:20 Uhr

Ein aufmerksamer Zeuge hört einen lauten Knall - Grund dafür war ein Verkehrsunfall. Eine Fahrzeugführerinstieß beim Ausparken gegen einen geparkten C-Klasse Mercedes und fährt anschließend davon. Vom schlechten Gewissen geplagt, kehrt die Fahrzeugführerin zum Unfallort zurück und begutachtet den entstandenen Schaden. Aus unbekannten Gründen fährt sie wieder davon ohne die Polizei zu benachrichtigen. Der Zeuge konnte der Polizei das Kennzeichen des flüchtenden Fahrzeuges mitteilen. Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet, da offensichtlich doch ein Schaden an dem Mercedes entstanden ist. Die Polizei rät daher einen möglichen Verkehrsunfall immer der Polizei zu melden, auch wenn ein Schaden offensichtlich nicht vorhanden ist. Denn auch unsichtbare Schäden können bei einem Anstoß an ein Fahrzeug entstehen. Ein Verlassen des Unfallortes führt dann mitunter zu einem Strafverfahren. Auch hier gilt der Grundsatz: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

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