Rostock (ots) - Am 01.07.2018 gegen 19:30 Uhr teilte ein Zeuge der Polizei mit, dass er eine männliche Person mit einer Waffe gesehen hätte. Diese solle er bereits mehrfach durchgeladen haben. Die sofort eingesetzten Polizeibeamten konnte diese Person nur kurze Zeit danach stellen. Bei der augenscheinlichen Waffe handelte es sich um eine Softairwaffe. Eine Bedrohung gegenüber anderen Personen war zu keiner Zeit ernsthaft gegeben. Nach einer Durchsuchung des nun festgestellten 19-Jährigen konnte dieser aus den polizeilichen Maßnahmen entlassen werden. Ihm war anscheinend die Wirkung seiner mitgeführten Softairwaffe auf Außenstehende nicht bewusst. Gegen den 19-Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet.
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