Münster / Gronau (ots) - Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Münster, der Kreispolizeibehörde Borken und des Polizeipräsidiums Münster
Am 27. 6. 2018 wurden die Ermittlungsbehörden informiert, dass ein 2 Monate alter Säugling aus Gronau in einem niederländischen Krankenhaus verstorben ist und Hinweise auf eine körperliche Misshandlung vorliegen. "Aufgrund dieser medizinischen Auskunft hat die Staatsanwaltschaft Münster umgehend die Obduktion des Säuglings beantragt", erklärte Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt heute (2.7.) in Münster. "Die am 28. Juni im Institut für Rechtsmedizin der Universitätsklinik Münster durchgeführte Obduktion hat die Vermutung der Krankenhausmediziner bestätigt. Der Säugling ist an den Folgen einer erheblichen Hirnblutung mit massiver Ausbildung eines Hirnödems verstorben."
Die Klärung der genauen Tatumstände erfolgte durch eine Mordkommission des Polizeipräsidiums Münster unter der Leitung von Kriminalhauptkommissar Ulrich Bux. "Aufgrund seiner eigenen Angaben und weiterer Zeugenaussagen ist der 25-jährige Vater verdächtig, seinen Sohn am 23. 6. in der Familienwohnung in Gronau aus der Babywippe aufgenommen und erheblich geschüttelt zu haben", fasste Ulrich Bux ergänzend die Ermittlungen zusammen. Die ruckartigen und extremen Bewegungen des instabilen Säuglingskopfs führten dabei zu den festgestellten und todesursächlichen Verletzungen.
"Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Münster erließ ein Richter des Amtsgerichts Münster am Wochenende einen Haftbefehl gegen den Kindsvater und ordnete wegen des Verdachts der Körperverletzung mit Todesfolge die sofortige Untersuchungshaft an", informierte der Oberstaatsanwalt weiter.
Für Medienanfragen ist Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt unter der Telefonnummer 0251 494 2415 zu erreichen.
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