Demonstrationsgeschehen am 30.06.2018 in Nürnberg

Nürnberg (ots) - Am vergangenen Samstag (30.06.2018) fanden im Stadtgebiet Nürnberg zwei Versammlungen statt. Die Polizei war mit zahlreichen Beamten im Einsatz.

Ab ca. 12:00 Uhr trafen sich Teilnehmer der Versammlung "Freiheit für alle politisch Gefangenen, für die Abschaffung des Paragraphen 130 StGB" (ca. 250 Teilnehmer, Versammlung a) sowie ca. 90 Teilnehmer einer entsprechenden Gegenversammlung (Versammlung b). Treffpunkt beider Gruppierungen war in der Äußeren Laufer Gasse / Sebalder Höfe.

Nachdem beide Veranstaltungsleiter die entsprechenden Auflagenbescheide der Stadt Nürnberg den Versammlungsteilnehmern bekannt gegeben hatten, begannen Redner der Versammlung a mit ihren Beiträgen.

Zuvor fiel eine Person auf, die an der Versammlung a teilnehmen wollte, aber zwei Taschenmesser bei sich hatte. Bei der anschließenden Personalienfeststellung leistete der Mann Widerstand, wobei ein Beamter leicht verletzt wurde. Er blieb allerdings dienstfähig. Dem Beschuldigten wurde die Teilnahme an der Versammlung verweigert. Er wird wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung, Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz und falscher Angabe von Personalien angezeigt.

Sowohl der Versammlungsbeginn als auch der -verlauf verliefen ohne Störungen. Auch die Zwischenkundgebung am Gewerbemuseumsplatz verlief störungsfrei. Die Versammlung b wurde noch am ursprünglichen Ort für beendet erklärt, als sich der Aufzug der Versammlung a in Bewegung gesetzt hatte. Trotzdem begleiteten einige Teilnehmer dieser Kundgebung den Aufzug der Versammlung a.

Auf Höhe des Marientorgrabens versuchten einige Gegendemonstranten die Aufzugsstrecke der Versammlung a zu blockieren. Dies konnte durch den Einsatz von Polizeikräften unterbunden werden. Dabei kam unmittelbarer Zwang in Form von Schieben und Drücken gegen Personen zur Anwendung.

Die Abschlusskundgebung der Versammlung a am Willy-Brandt-Platz verlief bis kurz vor Schluss störungsfrei. Der drittletzte Redner zeigte am Ende seines Beitrages den Hitlergruß. Er wurde deshalb wegen des Verdachts des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen angezeigt. Seine Personalien wurden aus polizeitaktischen Gründen am Ende der Versammlung festgestellt.

Eine Auflösung der Versammlung kam zu diesem Zeitpunkt nicht in Betracht, da die entsprechenden Voraussetzungen nicht vorlagen. Bei der Versammlungsfreiheit handelt es sich um ein hohes Gut, so dass die Auflösung einer Versammlung nach ständiger Rechtsprechung hohen Hürden unterliegt und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen muss.

Im weiteren Verlauf äußerte sich eine Rednerin aus Oberfranken am Ende ihres Beitrages in möglicherweise strafrechtlich relevanter Art und Weise über jüdische Bürger und den Holocaust. Sofort nach Wahrnehmung des möglicherweise strafrechtlich relevanten Inhalts wurde die Versammlungsleiterin, wie es aus Verhältnismäßigkeitsgründen die übliche Vorgehensweise der Polizei bei vergleichbaren Verstößen ist, von der Polizeieinsatzleitung aufgefordert, diese Rede unverzüglich zu unterbinden. Als dies geschehen sollte, war der Beitrag bereits beendet. Deshalb waren zu diesem Zeitpunkt über die Strafverfolgung hinaus keine weiteren polizeilichen Maßnahmen erforderlich.

Das zuständige Fachkommissariat der Kripo Nürnberg hat die Ermittlungen übernommen. Zurzeit werden sämtliche Redebeiträge der Versammlung auf strafrechtlich relevante Inhalte geprüft und ggf. konsequent geahndet.

Gegen 16:00 Uhr war die Veranstaltung beendet. Die Teilnehmer entfernten sich problemlos in alle Richtungen.

I. A. Bert Rauenbusch/n

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