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Mettmann (ots) - Bereits mit unseren Pressemitteilung /ots 1805102 vom 23.05.2018 und / ots 1805122 vom 24.05.2108, berichteten wir zeitnah von einem Raubüberfall auf eine Spielhalle an der Friedrichstraße in Velbert, welcher sich am 23.05.2018, gegen 00:25 Uhr, ereignete hatte, auszugsweise wie folgt:
""Am frühen Mittwochmorgen des 23.05.2018, gegen 00:25 Uhr, kam es in einer Spielhalle an der Friedrichstraße in Velbert- Mitte zu einem Raubüberfall. Eine maskierte männliche Person betrat die Spielhalle, als eine 21- jährige Angestellte gerade mit Reinigungsarbeiten beschäftigt war. Er überwältigte die Frau mit körperlicher Gewalt und forderte die Herausgabe von Bargeld. Als die Mitarbeiterin die Kasse sowie auch den Tresor öffnete, griff der Unbekannte selbstständig zu und entnahm das Bargeld. Er verstaute dieses in einer mitgeführten Plastiktüte und beabsichtigte anschließend, aus der Spielhalle zu flüchten. Ein aufmerksamer 40-jähriger Gast war jedoch auf den Überfall aufmerksam geworden und versuchte, den Räuber an seiner Flucht zu hindern. Er versperrte ihm den Fluchtweg und versuchte, diesen festzuhalten. Nach einem kurzen Kampf, bei dem der Gast dem Täter das zur Maskierung genutzte Tuch sowie die Oberbekleidung wegriss, flüchtete der Räuber mit nacktem Oberkörper in Richtung Friedrich- Ebert- Straße. Die Beute ließ er hierbei zurück.
Durch die körperliche Auseinandersetzung zog sich der 40- jährige Gast leichte Verletzungen an Knie und Oberkörper zu. Die Mitarbeiterin blieb glücklicherweise unverletzt.
Eine sofort ausgelöste Fahndung der Polizei nach dem flüchtigen Räubern verlief leider ohne einen schnellen Erfolg. Der Straftäter wird wie folgt beschrieben:
Wie uns die Ermittler des zuständigen Kriminalkommissariats heute mitteilten, dürfte der gesuchte Täter eine erhebliche Gesichtsverletzung - vermutlich im Stirnbereich - durch den Kampf mit dem 40-Jährigen Zeugen davongetragen haben."
Trotz sofortiger und intensiver Ermittlungen der Velberter Polizei und des zuständigen Kriminalkommissariats im eingeleiteten Strafverfahren gab es bis heute noch keine konkreten Hinweise, die zur Identifizierung des Täters geführt hätten. Aus diesem Grund hat ein Richter des zuständigen Amtsgerichts in Wuppertal aktuell die Veröffentlichung eines Phantombildes angeordnet, welches vom LKA NRW nach Angaben der Zeugen erstellt wurde. Hieraus ergab sich eine konkretere Täterbeschreibung:
Mit Hilfe dieses Phantombildes richtet sich die Polizei an die Öffentlichkeit mit folgenden Fragen:
Sachdienliche konkrete Hinweise nimmt die Polizei in Velbert, Telefon 02051/ 946-6110, jederzeit entgegen.
Rückfragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Mettmann
- Polizeipressestelle -
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann
Telefon: 02104 / 982-1010
Fax: 02104 / 982-1028
E-Mail: pressestelle.mettmann@polizei.nrw.de
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