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Magdeburg (ots) - Für den 11. Juli 2018 hat die Bundespolizeidirektion Pirna für den Magdeburger Hauptbahnhof ein Verbot zum Mitführen von Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen und gefährlichen Werkzeugen erlassen. Die Einhaltung dieses Verbots wird durch Beamte der hiesigen Bundespolizeiinspektion Magdeburg und Unterstützungskräfte entsprechend kontrolliert und überwacht.
In Mitteldeutschland ist von Jahr zu Jahr eine stetige Steigerung der Gewaltdelikte zu verzeichnen. Im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion Magdeburg wurden diese Delikte am häufigsten festgestellt. Das Verbot gilt am 11. Juli 2018 von 08:00 bis 18:00 Uhr im Hauptbahnhof Magdeburg. Bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügung können ein Zwangsgeld festgesetzt und die Gegenstände sichergestellt werden.
AGV im Anhang
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