„Falsche Polizisten“ dingfest gemacht – Polizei ermittelt gegen mutmaßliche Betrüger

Neuss (ots) - Am Mittwoch (4.7.) gelang der Polizei im Rhein-Kreis Neuss die Festnahme von zwei Männern, die im Verdacht stehen, als "falsche Polizisten" banden- und gewerbsmäßig Senioren um ihr Erspartes gebracht zu haben. Ermittlungen der Kriminalpolizei Neuss führten auf die Spur von zwei Verdächtigen im Alter von 27 und 32 Jahren.

Die beiden Männer aus Neuss und Dormagen sollen in den letzten Monaten in mehreren Fällen telefonisch Kontakt zu Senioren aufgenommen haben. In den Gesprächen sollen sie sich als Polizeibeamte ausgegeben und die sichere Verwahrung von Schmuck und Bargeld angeboten haben. Diese Vorgehensweise ist in den letzten Jahren als neues Betrugsphänomen bekannt geworden.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Düsseldorf erließ das Amtsgericht Neuss Haftbefehle gegen die mutmaßlichen Täter. Am Mittwochmittag erfolgte die Festnahme der beiden in Neuss. Der 32-Jährige wurde durch Spezialeinheiten der Polizei an der Preußenstraße festgenommen. Der 27-Jährige konnte in einer Wohnung dingfest gemacht werden.

Die beiden Verdächtigen sind am Donnerstag (5.7.) auf Antrag der Staatsanwaltschaft Düsseldorf einem Richter vorgeführt worden, der Untersuchungshaft erließ.

Wie gehen solche Betrüger in den meisten Fällen vor? Sie erzählen zum Beispiel, dass Einbrecher festgenommen wurden, die einen Zettel mit der Anschrift des Opfers dabei gehabt hätten. Um einem möglichen Diebstahl vorzubeugen, bestünde die Möglichkeit, Wertsachen und Bargeld in amtliche Verwahrung zu geben. Aber Achtung! Wer eine Übergabe vereinbart, geht Betrügern auf den Leim und sieht sein Hab und Gut meist nie wieder.

Tipps der "echten Polizei", um nicht Opfer von Betrügern zu werden: Geben Sie keine persönlichen Daten heraus. Beenden Sie das Gespräch - legen Sie auf. Lassen Sie sich nicht einschüchtern oder drängen. Notieren Sie - wenn möglich - Uhrzeit des Anrufes, den Namen des angeblichen Polizisten und die Telefonnummer. Rufen Sie anschließend die Polizei (110) an. Grundsätzlich gilt: Die Polizei wird sich niemals am Telefon nach Wertgegenständen und schon gar nicht nach deren Aufbewahrungsort erkundigen.

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