Ahaus – Einbruchsversuch war vorgetäuscht

Ahaus (ots) - Im Mai 2017 zeigte ein 20-jähriger Ahauser einen versuchten Einbruch in seine Wohnung in der Ahauser Innenstadt an und verdächtigte zugleich eine ihm bekannte Person.

Den 20-Jährigen erwartet nun selbst ein Strafverfahren (Vortäuschen einer Straftat und Falsche Verdächtigung), da der Einbruchsversuch von ihm nur vorgetäuscht war. Die angeblichen Aufbruchspuren an der Wohnungstür waren beim alltäglichen Gebrauch entstanden. Zudem steht der 20-Jährige im Verdacht, gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen zu haben.

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