BPOLI LUD: Männer aus Weißrussland verstoßen gegen Tierschutz- und Tierseuchenrecht

Görlitz (ots) - Offenbar haben zwei Männer aus Weißrussland (36, 38) gegen das Tierschutz- und Tierseuchenrecht verstoßen. Die beiden brachten mit ihren Fahrzeugen gemeinsam insgesamt 18 Katzen über die Grenze nach Deutschland.

Am Mittwochnachmittag ist bei Kodersdorf zunächst der Ford-Transporter des 38-Jährigen von Bundespolizisten kontrolliert worden. Dabei entdeckten die Beamten vier Katzenwelpen, die auf der Ladefläche des Fahrzeuges frei umher spazierten. Zwar hatte der Fahrer für Katzennahrung gesorgt und auch an eine Katzentoilette gedacht, eine vorgeschriebene Transportbox fehlte jedoch.

Während der Kontrolle meldete sich plötzlich der 36-Jährige, der bis zu diesem Zeitpunkt im Hintergrund geblieben war. Er bot freizügig an, beim Übersetzen zu helfen. Wie sich später herausstellte, transportierte auch er mit seinem Nissan Katzen - 13 Welpen und ein erwachsenes Tier. Auch in diesem Fall fehlten die Transportboxen.

Wegen tierschutzwidriger Transportbedingungen wurden alle Tiere in die Dienststelle gebracht. Anschließend ist das zuständige Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Landkreises Görlitz verständigt worden. Dieses ordnete nach entsprechender Prüfung die Quarantäne für die Katzen an. Gründe dafür waren u. a. der nicht ordnungsgemäße Transport sowie nicht plausible seuchenrechtliche Papiere.

Der im Rhein-Sieg Kreis wohnende Fahrer des Nissan erklärte später, er wolle mit den Katzen möglicherweise eine Zucht aufbauen.

Dass es tierschutz- und tierseuchenrechtliche Vorschriften gibt, die es bei der Einfuhr in die Europäische Union zu beachten gilt, wussten die Verdächtigen den eigenen Angaben nach angeblich nicht.

Neben der Einleitung entsprechender Ermittlungsverfahren gegen die weißrussischen Männer musste der beschuldigte 36-Jährige zudem eine Sicherheitsleistung i. H. v. 1000,00 US-Dollar hinterlegen.

Es wird höflich darum gebeten, von Fragen abzusehen, die sich mit dem Ort der Quarantäne, dem Zustand der Tiere oder deren späteren Verbleib beschäftigen. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass weder das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt noch die Bundespolizei sich in dieser Hinsicht äußern werden.

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