BPOLI LUD: Schwarzarbeit wird acht Ukrainern zum Verhängnis

Görlitz (ots) - Alleine am Samstag stellte die regional zuständige Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf acht ukrainische Staatsangehörige fest, denen Schwarzarbeit zum Verhängnis wurde. Dabei sind zwei der mutmaßlichen Schwarzarbeiter auf dem Weg nach Deutschland überführt worden. Die anderen sechs Verdächtigen befanden sich bereits auf der Rückreise in die Ukraine, als sie kontrolliert wurden. Dabei gelang es, ihnen die illegale Beschäftigung im Bundesgebiet nachzuweisen.

Bei den einreisenden Personen handelte es sich um eine Frau (43) und einen Mann (37). Mit der Kontrolle durch die Bundespolizei war für die 43-Jährige die Reise bei Kodersdorf, für den 37-Jährigen später hinter der Autobahnbrücke bei Ludwigsdorf unfreiwillig zu Ende. Weil das Reiserecht erloschen war, sind beide nach Anzeigenerstattung nach Polen zurückgeschoben worden. Jeweils bis Juli 2020 müssen die Zurückgeschobenen zudem eine Wiedereinreisesperre beachten.

Die sechs ausreisenden Ukrainer im Alter von 18 bis 51 Jahren sind später am Abend auf dem Autobahnrastplatz Wiesaer Forst angehalten und kontrolliert worden. Zunächst war bei einem Mann in dessen Geldbörse ein gefälschter litauischer Personalausweis gefunden worden. Der 27-Jährige erklärte daraufhin, dass er ohne Genehmigung gearbeitet habe. Plötzlich wurden seine Begleiter nervös. Der Grund für die Nervosität war anschließend schnell gefunden. Vier der anwesenden Herren hatten nämlich ihre ebenfalls falschen litauischen Ausweise ins Gras fallen lassen und wohl darauf gehofft, dass diese niemand findet. Der sechste Ukrainer knickte angesichts der misslichen Lage ein und teilte reumütig mit, dass auch er schwarzgearbeitet habe. Gegen die "Arbeitsbrigade" wird nun wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise und des unerlaubten Aufenthalts ermittelt. Im Zuge dieser Ermittlungen wurden Sicherheitsleistungen i. H. v. 1.000,00 Euro erhoben. Außerdem sind 12.900,00 Euro illegal erlangter Arbeitslohn beschlagnahmt worden. In aufenthaltsrechtlicher Hinsicht hat die zuständige Ausländerbehörde den Fall übernommen. Im Ergebnis ist mit einer Ausweisung der Ukrainer zu rechnen.

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