BPOLI EF: Kinder verursachen Brand in Güterschuppen – Bundespolizei warnt: Bahnanlagen sind kein Spielplatz

Greußen (ots) - Ein neunjähriger Junge und ein zwölfjähriges Mädchen zündeten gestern Abend herumliegendes Zeitungspapier an und warfen dieses in ein Nebengebäude des Bahnhofes Greußen. Der Vorfall ereignete sich kurz nach 18:00 Uhr. Bei dem Gebäude handelt es sich um den ehemaligen Güterschuppen des Bahnhofs. Die brennende Zeitung setzte dort befindlichen Müll und Unrat in Brand. Passanten setzten einen Notruf ab, Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr Greußen löschten den Brand. Beamte der Landespolizei stellten die Kinder in Tatortnähe und übergaben diese an die Eltern. Die weiteren Ermittlungen zum Vorfall hat die Bundespolizei übernommen.

In dem Zusammenhang weist die Bundespolizei einmal mehr auf die Gefahren hin, die entstehen, wenn Bahnanlagen durch Kinder und Jugendliche als Abenteuerspielplatz missbraucht werden. Gleise, Brücken, Tunnel und sonstige Anlagen der Bahn sind keine Spielplätze. Hier gilt in der Regel: Betreten verboten! Spielen mit Feuer verbietet sich von selbst.

Damit aus Spaß nicht plötzlich bitterer Ernst wird, ist das richtige Verhalten auf Bahngelände wichtig. Schlimme Unfälle sind durch das Befolgen einfacher Regeln zu vermeiden. Dazu gehören u.a.:

- Kein Aufenthalt im Gleis, keine Gegenstände auf die Gleise legen! - Nicht auf dem Bahnsteig toben und schubsen! - Kein Sitzen auf der Bahnsteigkante! - Kein Bewerfen von Zügen! - Kein Klettern auf abgestellte Züge und Waggons!

Beim Aufenthalt auf oder nahe den Gleisen droht immer ernste Gefahr. Züge können, anders als Fahrzeuge auf der Straße, Hindernissen nicht ausweichen und haben aufgrund ihrer großen Masse einen Bremsweg von bis zu 1.000 Metern. Darüber hinaus sind moderne Züge wesentlich leiser als ihre Vorgängermodelle und daher erst spät zu hören. Die Geschwindigkeit ist ebenfalls nicht zu unterschätzen: ICE-Züge in Thüringen sind mit deutlich über 200 Stundenkilometern unterwegs. Einige Bahnhöfe und Haltepunkte durchfahren sie mit 160 Stundenkilometern. Aus diesem Grund gilt auch: Gleise dürfen nur an den hierfür bestimmten Stellen überquert werden (Über-/Unterführungen). Auf Bahnsteigen gilt es die weiße Linie zu beachten. Diese markiert den Sicherheitsabstand, um dem Sog ein- oder durchfahrender Züge zu entgehen.

Beim Klettern auf Masten, Brücken oder abgestellten Schienenfahrzeugen entsteht eine gefährliche Nähe zum Oberleitungsnetz der Eisenbahn. Dieses steht unter einer Spannung von 15.000 Volt. Hier ist nicht nur ein Berühren der Oberleitung mit Körper oder Gegenständen aller Art lebensgefährlich. Schon bei bloßer Annäherung - und selbst beim Abstand von mehreren Metern kann es zu einem lebensbedrohlichen Stromüberschlag kommen. Immer wieder passieren Bahnstromunfälle, die mit schwersten Verletzungen oder tödlich enden. Oft ist Kindern oder Jugendlichen gar nicht bewusst, dass in der Bahn-Oberleitung mit 15.000 Volt etwa 65-mal mehr Strom fließt als in der Steckdose zu Hause. Gefahren die vom Strom ausgehen sind nicht sichtbar und deshalb besonders gefährlich.

Eltern sollten selbst Vorbild sein und darauf achten, wo Kinder die Freizeit verbringen. Wichtig ist auch zu erklären, welche Folgen das Spielen auf Bahnanlagen haben kann.

Mehr zum Thema finden Sie auch im Internet unter www.bundespolizei.de.

Wussten Sie schon, die Bundespolizei in Mitteldeutschland ist auch bei Twitter online, folgen Sie uns unter @bpol_pir.

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Telefon: 0361 65983 - 521
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