Trunkenheit im Schiffsverkehr

Offenbach (ots) - Nachdem sich der Bootsführer eines stillliegenden Sportbootes über die folgenlose, harte Vorbeifahrt eines anderen Motorbootes beschwert hatte, wurde dieses Fahrzeug in der Haltung Offenbach durch Beamte der Wasserschutzpolizei Frankfurt an der Sportbootschleuse der Schleusengruppe Offenbach ermittelt und dort beim Schleusenvorgang angetroffen. Der 56-jährige Bootsführer hatte offensichtlich Schwierigkeiten sein Boot zu steuern; bei der Kontrolle seiner Dokumente wirkte der Bootsführer verwirrt. Einem Alkoholtest willigte er ein. Der ermittelte AAK-Wert betrug 2,27 Promille. Der Bootsführer wurde daraufhin auf das 2. PRev in Offenbach verbracht, wo darüber hinaus eine Blutentnahme durchgeführt wurde. Der Beschuldigte hatte sich mit weiteren vier Personen an Bord befunden, war aber der einzige Inhaber eines Sportbootführerscheins. Die Weiterfahrt wurde daher so lange untersagt, bis ein anderer Sportbootführerscheininhaber das Boot zu seinem Liegeplatz in Frankfurt-Griesheim überführen konnte.

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