BPOLI DD: Unerlaubte Einreise auf der Ladefläche eines LKW

Dresden (ots) - Die Kollegen vom Hauptzollamt Erfurt, eingesetzt zur Einfuhrabfertigung von LKW aus Nicht-EU-Staaten, kontrollierten am Freitagmorgen, dem 20.07.2018 gegen 08:30 Uhr einen mazedonischen LKW-Fahrer, der seine LKW-Ladung zur Warenabfertigung beim Zollamt Nossen vorstellte. p>

Beim Öffnen der Ladefläche machte der eingesetzte Beamte des Zollamtes plötzlich eine untypische Feststellung. Statt der erwarteten Stahlteile, saßen zusätzlich 6 Personen unberechtigt auf der Ladefläche und wollten aussteigen. Völlig überrascht von der Entdeckung, alarmierte er die Kollegen der Bundespolizei Dresden und teilte diesen die Feststellung mit.

Kurze Zeit später stellte sich heraus, dass die 6 männlichen Personen seit 3 Tagen auf der Ladefläche hockten, um ungesehen die Grenzkontrollen in Ungarn umgehen zu können.

Der 55-jährige mazedonische LKW-Fahrer war ebenfalls erstaunt über die Zuladung und erklärte den Polizisten, dass er schon in Serbien, beim Grenzübertritt zur Europäischen Union, Strafe wegen Übergewicht zahlen musste, da sein LKW 120 Kg zu viel auf die Waage brachte. Da die angebrachte Plombe für sicheren Warenverkehr jedoch verschlossen und unbeschädigt war, gingen die Grenzkontrollbeamten in Ungarn davon aus, dass der LKW mit Stahlteilen überladen wurde.

Mit der schweren Last und der gezahlten Strafe, fuhr der Mazedonier 3 Tage von Ungarn über Tschechien nach Deutschland zum Zollamt Nossen.

Die 6 blinden Passagiere wurden von den Bundespolizisten und dem Zollbeamten sofort von der Ladefläche geholt. Augenscheinlich konnten keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen festgestellt werden.

Trotz der fehlenden Ausweispapiere erklärten die Personen, dass 3 von ihnen aus Afghanistan und 3 aus Bangladesch kommen. Die Männer im Alter von 16 bis 29 Jahren, reisten auf diesem Wege unerlaubt nach Deutschland ein. Die 6 Insassen und der LKW-Fahrer wurden für weitere polizeiliche Maßnahmen durch die Bundespolizisten zur Dienststelle nach Dresden begleitet. Bei Ermittlungen im Nachgang stellte sich heraus, dass die asylsuchenden Gäste den LKW-Fahrer in Serbien bei nächtlicher Ruhe überraschten und sich, kurz vor Grenzüberfahrt nach Ungarn, Zutritt über die Plane des Anhängers verschafften.

Dem mazedonischen LKW-Fahrer konnte kein fehlerhaftes Verhalten nachgewiesen werden, er wurde auf freiem Fuß belassen. Die 6 Insassen wurden nach ihrem Asylgesuch der Ausländerbehörde übergeben. Die ungewollten Fahrgäste müssen sich wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz verantworten.

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