Pressemeldungen der Polizeiinspektion Goslar vom 23.07.2018 (Teil 2)

Goslar (ots) - Braunlage

Panne mit weitreichenden Folgen

Am 18.07.18, gegen 18.30 Uhr, fiel einer Streifenwagenbesatzung der PSt Braunlage der Fahrer eines Kleinkraftrades auf, dessen Bowdenzug auf der Bundesstraße 4/Abzweig B242, Rtg. Tanne/Sachsen-Anhalt gerissen war. Bei der durchgeführten Verkehrskontrolle verhielt sich der 28-jährige Fahrer aus Benneckenstein seltsam und zeigte drogentypische Ausfallerscheinungen. Ferner war er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. Das Kleinkraftrad war zudem nicht versichert.

Ein freiwilliger Schnelltest erhärtete den Verdacht auf Drogenmissbrauch, so dass eine Blutprobe die Folge war. Bei der Durchsuchung seines mitgeführten Rucksackes wurden neben einem vierstelligen Bargeldbetrag und einer Hiebwaffe eine nicht geringe Menge Kokain, sowie Crystal Meth, Amphetamine und Marihuana gefunden.

Eine mit Unterstützung der Polizei Halberstadt durchgeführte Durchsuchung der Wohnung des Beschuldigten führte zum Auffinden von weiteren Betäubungsmitteln und einem Elektroschocker. Der Beschuldigte, der wegen des Besitzes von BtM unter Bewährung steht, wurde vorläufig festgenommen. Er wurde am 19.07.18 dem Haftrichter vorgeführt, der einen Untersuchungshaftbefehl wegen Verdachts des BTM-Handels in nicht geringer Menge unter Mitführung von Waffen erließ. Weitere Strafverfahren u.a. wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Verstoß Pflichtversicherungsgesetz wurden eingeleitet.

Hinweise der Polizei Goslar zum Thema Grillen und anderen offenen Feuern in der freien Natur

Am vergangenen Wochenende häuften sich bei den Polizeidienststellen im Landkreis Goslar Anrufe von Bürgern, in denen Beschwerde über offene Feuer sowie Grillen in der freien Natur geführt wurde. Meist waren es private Grillfeiern, bei denen herkömmliche Holzkohlegrills benutzt wurden. Die Verursacher zeigten sich jeweils einsichtig und gaben an, sich über die Gefahren, die durch Funkenflug etc. entstehen können, keine Gedanken gemacht zu haben.

Die Polizei Goslar weist in diesem Zusammenhang vor dem Hintergrund der anhaltenden Dürre und der zu erwartenden neuerlichen Hitzeperiode eindringlich daraufhin, dass nach Niedersächsischem Waldgesetz in Wald, Moor und Heide sowie in gefährlicher Nähe davon

- das Grillen nur auf Grillplätzen gestattet ist, die die waldbesitzende oder sonstige grundbesitzende Person angelegt hat - auf genehmigten Plätzen offenes Feuer jederzeit beaufsichtigt werden muss - es verboten ist, in der Zeit vom 1.März bis zum 31. Oktober Feuer anzuzünden oder zu rauchen.

Brennende oder glimmende Gegenstände dürfen nicht weggeworfen werden.

Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 EUR geahndet werden. Hinzu kommen im Schadenfall zumeist Regressansprüche in weitaus größerer Höhe.

Auch das Strafgesetzbuch stellt entsprechendes Verhalten unter Strafe. Wer demnach fremde Wälder, Heiden oder Moore oder bestellte Felder oder leicht entzündliche Erzeugnisse der Landwirtschaft, die auf Feldern lagern, durch Rauchen, durch offenes Feuer oder Licht, durch Wegwerfen brennender oder glimmender Gegenstände oder in sonstiger Weise in Brandgefahr bringt, muss gemäß § 306 f StGB mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe rechnen.

Kommt es tatsächlich zu einem Brand, kann aus diesem Umstand sogar ein Verbrechenstatbestand (Brandstiftung, § 306 StGB) mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr werden./MaLü

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