Südhessen/Landkreis Groß „Falscher“ Chef veranlasst Firmenmitarbeiterin zur Überweisung von 380.000 Euro/Kriminalpolizei warnt vor Betrugsmasche „CEO Fraud“

Südhessen/Landkreis Groß-Gerau (ots) - Per E-Mail veranlassten Kriminelle die Mitarbeiterin einer Firma im Landkreis Groß-Gerau vor wenigen Tagen zu einer Überweisung in Höhe von rund 380.000 Euro auf das angebliche Konto einer ausländischen Firma. Wie sich später herausstellte, hat der tatsächliche Firmenchef die Transaktion überhaupt nicht in Auftrag gegeben. Das Rüsselsheimer Betrugskommissariat K 23 hat die Ermittlungen in dem Fall übernommen.

Die aktuelle Straftat nehmen die Ermittler zum Anlass, Firmen vor der Betrugsmasche "CEO Fraud" zu warnen. Die Betrüger geben sich hierbei als Führungskraft eines Unternehmens aus und fordern per E-Mail Mitarbeiter dazu auf, größere Summen von einem Unternehmenskonto auf ein fremdes Konto im Ausland zu überweisen. Mit dieser Masche konnten die Gauner bereits mehrere Millionen erbeuten.

Die Täter gehen raffiniert vor. Sie informieren sich zunächst genauestens über das ins Visier genommene Unternehmen und nehmen anschließend Kontakt zu "ausgeforschten" Mitarbeitern auf. Die Betrüger geben sich dann als leitende Angestellte, Geschäftsführer oder Handelspartner aus. Ihre Opfer sind in der Regel Mitarbeiter aus der Buchhaltung oder dem Rechnungswesen, die berechtigt sind, Überweisungen zu tätigen. Die Kontaktaufnahme erfolgt in der Regel über Telefon oder per verfälschten E-Mails.

Die Ermittler des Betrugskommissariats warnen in diesem Zusammenhang:

-Achten Sie darauf, welche Informationen Sie über Ihr Unternehmen veröffentlichen
-Informieren Sie Ihre Mitarbeiter über die Betrugsmasche "CEO-Fraud"
-Führen Sie klare Abwesenheitsregelungen und interne Kontrollmechanismen ein
-Bei ungewöhnlichen Überweisungsaufträgen vor einer Transaktion prüfen, ob die Absenderadresse der E-Mail korrekt ist und die Zahlungsaufforderung auch tatsächlich vom genannten Auftraggeber stammt, z. B. per Rückruf.

Bei Auffälligkeiten oder Fragen wenden Sie sich an Ihre örtliche Polizeidienststelle oder an das Hessische Landeskriminalamt

Rückfragen bitte an:

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