Bundespolizeidirektion München: Unkontrollierte Person im Sicherheitsbereich des Münchner Flughafens – Bundespolizei muss Abfertigung stoppen –

Bildunterschrift: Bundespolizisten sorgen am Münchner Flughafen für die Sicherheit der Passagiere und des Luftverkehrs.  Das ...
Bildunterschrift: Bundespolizisten sorgen am Münchner Flughafen für die Sicherheit der Passagiere und des Luftverkehrs. Das anhängende Beispielbild kann mit dem Zusatz "Bundespolizei" zur Berichterstattung über den o.a. Vorfall verwendet werden.

Flughafen München (ots) - Nach Information des für die Fluggastkontrolle verantwortlichen Luftamtes Südbayern konnte eine Frau unkontrolliert in den Sicherheitsbereich des Terminal II am Flughafen München gelangen. Die Bundespolizei musste daraufhin am Samstagmorgen (28. Juli) die Abfertigung im Terminal 2 und im Satellitengebäude gegen 06:45 Uhr stoppen. Die betroffenen Bereiche mussten komplett geräumt und abgesucht werden. Umfangreiche Fahndungsmaßnahmen nach der Person wurden eingeleitet. Die Frau wurde bisher nicht gefunden. Alle Passagiere mussten nach der erfolgten Räumung die Sicherheitskontrolle erneut durchlaufen. Eine Gefährdung der Luftsicherheit konnte dadurch ausgeschlossen werden. Ab 10:45 Uhr konnten sukzessive einzelne Bereiche nach erfolgter Überprüfung wieder freigegeben werden. Für Fragen zur Fluggastkontrolle wenden Sie sich bitte an die Regierung von Oberbayern.

Rückfragen bitte an:

Christian Köglmeier
Bundespolizei Flughafen München
Nordallee 2 - 85356 München-Flughafen
Telefon: 089/97307-9020
E-Mail: bpol.muc.stsoea@polizei.bund.de

Die Bundespolizei am Flughafen München ist mit ihren gut 1.200
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die zweitgrößte
Flughafendienststelle der Bundespolizei in Deutschland. Ihre
polizeilichen Aufgaben umfassen insbesondere den grenzpolizeilichen
Schutz des Bundesgebietes und die Bekämpfung der
grenzüberschreitenden Kriminalität, die Gefahrenabwehr im Bereich der
Bahnanlagen des Bundes und die Sicherheit der Bahnreisenden, sowie
Luftsicherheitsaufgaben zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit
des zivilen Luftverkehrs. Weitere Informationen erhalten Sie unter
www.bundespolizei.de oder unter oben genannter Kontaktadresse.
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