BPOLI LUD: Verurteilte traten Ersatzfreiheitsstrafe an

Görlitz (ots) - Weil ihnen die notwendige Mittel für die Bezahlung von Geldstrafen fehlte, traten zwei von der Bundespolizei festgenommene Verurteilte inzwischen ihre Ersatzfreiheitsstrafe an.

Samstagabend gegen 20.30 Uhr nahmen die Beamten zunächst eine Frau aus Dresden vom Görlitzer Bahnhof zur Dienststelle mit. Gegen die 26-Jährige lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Bochum vor. Dieser war ausgestellt worden, weil die Verurteilte die vom Amtsgericht Herne wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis angeordnete Geldstrafe i. H. v. 440,00 Euro bislang nicht bezahlt hatte. Weil sie auch am Tag ihrer Festnahme nahezu kein Geld bei sich führte, ist sie später in eine Justizvollzugsanstalt gebracht worden. Vorher ist der Dresdnerin ein grundsätzlich verbotenes Einhandmesser, welches sich in ihrer Gürteltasche befand, abgenommen und in diesem Zusammenhang ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet worden. Weil in besagter Gürteltasche ferner ein Cliptütchen mit Restanhaftungen von Rauschgift gefunden wurde, wird nun außerdem wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ermittelt.

Heute Morgen gegen 04.40 Uhr traf es dann in der James-von-Moltke-Straße in Görlitz einen polnischen Bürger. Bei dessen Kontrolle kam ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Bamberg ans Licht. Der 28-Jährige war vom Amtsgericht Bamberg wegen Bedrohung zu einer Geldstrafe i. H. v. 2010,00 Euro verurteilt worden. Auch er hatte bis zu seiner Festnahme bzw. auch im Anschluss seine Schulden gegenüber der Justizkasse nicht bezahlt.



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