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Eine auf geeichter Waage durchgeführte Kontrollwägung ergab aber für den LKW insgesamt, inklusive Ladung und Fahrzeuginsassen, ein tatsächliches Gesamtgewicht von 4.740 Kilogramm, was einer Überladung von 35 Prozent entsprach. Für eine fachgerechte Bewältigung ihrer gesamten (Umzugs-)Ladung, in einem Gewicht von annähernd 2.000 Kilogramm, hätten die privaten Transporteure das Fahrzeug dreimal beladen und von Ort zu Ort fahren müssen.
Gegen den 41-jährigen Fahrzeugführer aus Düsseldorf wurde Anzeige erstattet. Der weitere Umzug musste verschoben werden, da die Polizei eine Weiterfahrt des LKW, bis zur ausreichenden Ent- bzw. Umladung, ausdrücklich untersagte.
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